Deutschlandweit sind etwa ein Drittel der Beschäftigten im öffentlichen Dienst verbeamtet. Das bedeutet, sie stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zum deutschen Staat. In einigen Bereichen – beispielsweise im Justizvollzug – müssen der Bund, die Länder und Kommunen im Interesse der Allgemeinheit in die Rechte Einzelner eingreifen. Um diese hoheitsrechtlichen Befugnisse auszuführen, werden Bundesbeamte und Bundesbeamtinnen, Landesbeamte und Landesbeamtinnen sowie Kommunalbeamte und Kommunalbeamtinnen eingesetzt.
Im Gegensatz zu anderen Beschäftigungsverhältnissen beruht das Beamtenverhältnis nicht auf einem privatrechtlichen Arbeitsvertrag, sondern auf einem einseitigen staatlichen Ernennungsakt. Dieser geht mit besonderen Rechten und Pflichten für die Beamten einher: Die Bezahlung ist beispielsweise gesetzlich festgelegt und daher nicht verhandelbar. Außerdem sind sie verpflichtet, ihren Dienst am Wohl der Allgemeinheit auszurichten und allein nach rechtlichen Vorgaben zu handeln. Beamte können weder kündigen noch können sie gekündigt werden. Es kann lediglich ein Antrag auf Entlassung gestellt werden. Wird dieser genehmigt, entfallen jedoch die besonderen Ansprüche auf Beamtenversorgung, die durch das Verhältnis entstanden sind. Eine Entlassung gegen Willen des Beamten ist nur durch ein Disziplinarverfahren oder bei Dienstunfähigkeit möglich.
Beamte gibt es in verschiedenen Bereichen und Berufen des öffentlichen Dienstes. Die folgende Liste gibt einen Überblick über einige Felder und Berufe, die Beamte ausüben können.
Es gibt keinen einheitlichen Ausbildungsweg, um Beamtin zu werden, da es sehr viele verschiedene Berufe gibt, die zu einem Beamtenverhältnis führen können. Die Berufswege, die eine Beamtin einschlagen kann, sind generell in Laufbahnen geordnet. Dabei wird zwischen dem einfachen Dienst, dem mittleren Dienst, dem gehobenen Dienst und dem höheren Dienst unterschieden.
Um Beamtin im einfachen Dienst werden zu können, muss mindestens ein Hauptschulabschluss vorgewiesen werden. Außerdem muss eine auf den Beruf vorbereitende Berufsausbildung oder ein Vorbereitungsdienst, der ebenfalls auf das spätere Amt vorbereitet, absolviert werden.
Ein entsprechender Vorbereitungsdienst bzw. eine vorbereitende Berufsausbildung oder hauptberufliche Tätigkeit ist auch für die Berufung in den mittleren Dienst notwendig. Doch während im einfachen Dienst keine Prüfung abgeleistet werden muss, wird der Vorbereitungsdienst der anderen Laufbahngruppen durch eine Laufbahnprüfung bzw. durch ein Staatsexamen abgeschlossen. Eine Beamtin des mittleren Dienstes benötigt darüber hinaus einen mittleren Schulabschluss wie z. B. den Realschulabschluss.
Im gehobenen Dienst benötigt eine Beamtin das Fachabitur oder das Abitur, während eine Beamtin des höheren Dienstes ein Hochschulstudium mit einem Master abgeschlossen haben muss.
Für die verschiedenen Tätigkeitsbereiche und Berufe, die Beamtinnen ausüben können, gibt es auch unterschiedliche Laufbahnen. So ist festgelegt, welche fachliche Ausrichtung Ausbildungsgänge haben müssen, um die einzelnen Laufbahnen zu vermitteln (beispielsweise eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten, um Beamtin in der allgemeinen Verwaltung zu werden oder eine Ausbildung zur Polizistin, um bei der Polizei verbeamtet zu werden). Ist eine bestimmte Ausbildung bzw. ein Vorbereitungsdienst auch für einen Beruf außerhalb des öffentlichen Dienstes Voraussetzung, kann der Vorbereitungsdienst auch in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis außerhalb des Beamtenverhältnisses abgeleistet werden.
Beamter ist nicht gleich Beamter: Es können verschiedene Status durchlaufen werden. Ein Beamter auf Widerruf befindet sich im Vorbereitungsdienst. Währenddessen trägt er die Amtsbezeichnung Beamtenanwärter bzw. im höheren Dienst Referendar.
Ein Beamter auf Probe hat den Vorbereitungsdienst für die entsprechende Laufbahn erfolgreich abgeschlossen. Mit Ernennung zum Beamten auf Probe erfolgt die Anstellung. Die Probezeit beträgt in der Regel drei Jahre. Ist die Probezeit erfolgreich abgeschlossen, wird das Verhältnis zu Beamter auf Lebenszeit umgewandelt. Die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung wird durch den Vorgesetzten währen der Probezeit festgestellt.
Ein Beamter auf Zeit übt sein Amt nur für eine bestimmte Dauer aus und ein Ehrenbeamter arbeitet unentgeltlich.
Positionen von Beamtinnen werden nach Planstellen besetzt. Eine Beförderung ist daher nur möglich, wenn eine höher bewertete Planstelle frei ist. Außerdem erfolgen Beförderungen nach Feststellung der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Mindestens alle drei Jahre werden Beamtinnen nach festgelegten Kriterien beurteilt. Schließlich kann ein Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahngruppe angeboten werden, wenn Beamtinnen ein Auswahlverfahren und ein Aufstiegsverfahren bestanden haben. Sie können zudem gezielte Fortbildungen nutzen, um sich weiter zu qualifizieren.