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Arbeitszeugnis-Bewertung

Eine Arbeitszeugnis-Bewertung sollte gründlich durchgeführt werden. Ein Arbeitszeugnis, wenn es professionell formuliert ist, liest sich fast ausnahmslos wie eine Lobeshymne auf den scheidenden Mitarbeiter. Fast automatisch drängt sich dann schon die Frage auf, warum man denn einen Solchen überhaupt ziehen lässt?

Nun sitzt ein Bewerber vor dem Personalchef des neuen, potenziellen Arbeitgebers und legt diesem sein Zeugnis vor. Nur dem geübten Betrachter erschließt sich die feingliedrige Bewertungsskala, die in bis zu 13 Einzelpositionen die Leistungen und das Verhalten des Gewürdigten beschreiben soll. Personalchefs müssen in der Lage sein, auch „zwischen den Zeilen“ eines Arbeitszeugnisses zu lesen. Oberflächlich strotzt der Text nämlich nur so von Lob und überstrapazierten Superlativen. Alleine die Abstufungen in der wohl gewählten Formulierung lassen erkennen, was tatsächlich gemeint ist. Dazu mag ein Beispiel hilfreich sein.

Bei der Bewertung der Leistungszufriedenheit sind Formulierungen der Art „Er/Sie erledigte die ihm/ihr übertragenen Aufgaben…. Nun folgen blumige Formulierungen wie etwa „in aller Regel zu unserer Zufriedenheit“. Hört sich doch gar nicht so schlecht an, oder? Weit gefehlt, das wäre schon ein glattes „mangelhaft“ oder Schulnote fünf, eigentlich nur noch ins Negative zu toppen, in dem bei „ungenügend“ auch noch der Zusatz „zu unserer Zufriedenheit“ wegfiele! „Ausreichend“ wäre gerade noch eine Formulierung wie „ganz zu unserer Zufriedenheit“, bestenfalls als „befriedigend“ ginge noch ein „zu unserer vollen Zufriedenheit“ durch, besser wäre ein „gut“ in der Formulierung „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“, eine glatte Eins – „sehr gut“ – schlummert aber erst in einer Formulierung wie „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“.

Unter dem Strich bleibt: der durchweg wohlwollende Formulierungsstil der Arbeitszeugnisse lässt bei oberflächlicher Betrachtung selbst eine vernichtende Schmähung noch wohlklingend erscheinen – Insider wissen jedoch, welche Beurteilung wirklich dahinter steht. Schon ein schwaches Adjektiv zu viel, ein Adverb zu wenig kann eine im Grundtenor durchaus positive klingende Aussage enorm relativieren. Die Arbeitsgerichte können ein Lied davon singen, denn ihnen liegen jedes Jahr tausende Arbeitszeugnisse zur Prüfung vor, gegen welche sich zu Unrecht geschmähte Arbeitnehmer zur Wehr setzen müssen, wenn sie jemals wieder im Beruf Fuß fassen möchten.

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