Mitarbeiter, die in kirchlichen Einrichtungen arbeiten, werden in Deutschland nach dem AVR bezahlt. Hinter der Abkürzung AVR stehen die Arbeitsvertragsrichtlinien der beiden größten privaten Arbeitgeber - der Diakonie und des Caritasverbandes. Die Bezahlung der Mitarbeiter der beiden Wohlfahrtsverbände ist an das Tarifwerk des Öffentlichen Dienstes angelehnt und umfasst die AVR Gehaltsstufen eins bis dreizehn. Die Gehaltsverhandlungen werden nicht von den Gewerkschaften und den Arbeitgebern geführt sondern von Gremien, die paritätisch aus den Reihen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber der Kirchenverbände gebildet werden. Zuständig ist hier der Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, kurz VKM, genannt.
Die Gehaltstabelle im AVR gliedert sich in zehn Vergütungsgruppen und dreizehn Vergütungsstufen. Die Einstufung in eine Vergütungsgruppe erfolgt durch die Tätigkeitsmerkmale der jeweiligen Aufgabe. Jeder Mitarbeiter, der neu eingestellt wird, erhält die Anfangsregelvergütung, Stufe eins, der entsprechenden Vergütungsgruppe. Nach je zwei Jahren erhält der Mitarbeiter bis zum Erreichen der Endregelvergütung (letzte Stufe) die Regelvergütung der nächst höheren AVR Gehaltsstufe seiner Vergütungsgruppe. Der Mitarbeiter erhält vom Beginn des Monats an, in dem die nächste AVR Gehaltsstufe erreicht wird, die Tabellenvergütung nach der neuen Stufe.
Die nebenstehende Tabelle zeigt die Vergütungssgruppen für Einrichtungen der Diakonie. Sie sind seit dem 01.07.2014 gültig.
Des Weiteren gibt es drei sogenannte Erfahrungsstufen mit einer unterschiedlichen Verweildauer. Dabei handelt es sich um die Einarbeitungsstufe, die Basisstufe sowie die Erfahrungsstufe. Mitarbeiter der Diakonie, die im Osten Deutschlands arbeiten, erhalten derzeit noch niedrigere Gehälter als die Mitarbeiter West. Zukünftig sollen diese Missstände aber stetig abgebaut werden und die Mitarbeiter Ost auf das gleiche Gehaltsniveau angehoben werden.
Mitarbeiter und Interessierte, die Informationen zu den AVR Gehaltsstufen erhalten möchten, können sich im Internet zum Thema AVR der Wohlfahrtsverbände ausreichend informieren. Der Verband für kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informiert auch zu den aktuellsten Themen via Internet, eine persönliche Betreuung ist aber auch möglich. Die Gewerkschaft für Kirche und Diakonie informiert ihre Mitglieder auch rund um das Thema AVR Gehaltsstufen.
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