Arbeiter und Angestellte erhalten Lohn und Gehalt, bei Beamten wird die Vergütung Besoldung genannt. Die Zahlung der Beamtenbezüge ist im Bundesbesoldungsgesetzt (BBesG) geregelt. Für alle Mitarbeiter, welche beim Bund, in den Ländern, Gemeinden, Gemeindeverbänden und allen sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts beschäftigt sind, gilt das BBesG, das sind vor allem Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten.
Die Entlohnungsform für diese Personengruppe ist eine ganz besondere, die Bezüge werden aufgrund eines Gesetzes gezahlt, das zuvor im Parlament verabschiedet wurde. Ist ein Beamter mit seinen Beamtenbezügen nicht einverstanden, muss er zur Klärung den Rechtsweg bestreiten. Die Beamtenbesoldung soll sicherstellen, dass die Beamten angemessen bezahlt werden. Dadurch sind Sie wirtschaftlich unabhängig und vor negativen Einflüssen wie Bestechung und Korruption geschützt.
Beamte werden in unterschiedliche Laufbahngruppen eingeordnet. Je nach Laufbahn, Dienstalter und Qualifikation werden die Beamtenbezüge bezahlt. Es gibt die Laufbahngruppe des einfachen Dienstes, des mittleren Dienstes und des gehobenen Dienstes. In den verschiedenen Berufsgruppen wird das Grundgehalt nach oben hin in Stufen gezahlt. In den jeweiligen Stufen kann der Beamte aufsteigen. Das Aufsteigen richtet sich nach Leistung und nach dem Dienstalter des Beamten. Einen Unterschied gibt es bei den Richtern und Staatsanwälten. Bei Ihnen richten sich die Beamtenbezüge nach dem Lebensalter und nur selten nach der Leistung. So kann es im öffentlichen Dienst nicht vorkommen, dass ein Berufsanfänger gleich viel wie ein alter Hase verdient. Das gleiche Prinzip wird auch bei den Angestellten des öffentlichen Dienstes angewandt.
Berufsanfänger, aber auch Beamte, die bereits im Dienst sind, können in sogenannten Besoldungstabellen ihre zukünftige/aktuelle Besoldung nachlesen. Diese speziellen Tabellen enthalten die einzelnen Besoldungsgruppen, von A1 bis A16. Hinter den einzelnen Gruppen sind die verschiedenen Besoldungsstufen mit den einzelnen Bezügen aufgeführt. Diese Besoldungstabellen können im Internet eingesehen und bei Bedarf ausgedruckt werden. Im Handel sind auch Bücher zu diesem Thema erhältlich.
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