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Gehalt Tarif

Manchmal ist für das Gehalt Tarif und Tarifvertrag ein wichtiger Faktor. Denn ein Tarif bestimmt, wie die Rahmenbedingungen für die Gehaltsverhandlungen sind und welche Ansprüche ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gegenüber im Bereich Gehalt hat. Das Gehalt ist die Entlohnung, die einem Arbeitnehmer laut Arbeitsvertrag als Vergütung zusteht. Mit einem festen Tarif gilt dabei der entsprechende Tarifvertrag, in dem das Gehalt bereits festgelegt ist.


Dieser Tarif wurde in Verhandlungen zwischen den Vertretern der Arbeitgeber im Arbeitgeberverband und den Repräsentanten der Arbeitnehmer in den Gewerkschaften ausgehandelt. Gehören beide Beteiligte bei einem Arbeitsvertrag zu den Tarifpartnern, wird der Tarifvertrag automatisch wirksam und das Gehalt muss für den Arbeitnehmer nach Tarif gezahlt werden. Hierbei gilt die Regel, dass das tarifliche Gehalt als Mindestlohn nicht unterschritten werden darf.

Wenn dann für das Gehalt Tarif und Tarifvertrag gelten, ist keine Benachteiligung des Arbeitnehmers mehr möglich. In normalen Gehaltsverhandlungen ist der Arbeitgeber nämlich natürlich in einer besseren Position und der einzelne Bewerber hat wenige Chancen, gut zu verhandeln. Dieses Ungleichgewicht wird durch die Gültigkeit von Tarifverträgen aufgehoben und eine gleichberechtigte Basis für Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschaffen. So wird das Gehalt im Bewerbungsgespräch kein Streitpunkt mehr und sittenwidrige Arbeitsverträge zum Nachteil des Arbeitnehmers werden unmöglich gemacht.

Ein weiterer Vorteil für den Arbeitnehmer ist die lange Gültigkeit des Tarifs, der nicht leicht aufgelöst werden kann und auch nachwirkend noch eine gewisse Gültigkeit hat. So kann man sich auf sein im Tarif zugesichertes Gehalt verlassen und muss das eigene Gehalt nicht beständig neu verhandeln oder Angst vor einem neuen Arbeitsvertrag mit schlechterem Gehalt haben.

Neben dem Gehalt sind laut Tarif auch sonstige Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses geklärt und die Arbeitszeit, der Urlaubsanspruch sowie die Arbeitsbedingungen bereits geregelt. Diese allgemeinen Rahmenbedingungen werden in einem Manteltarifvertrag festgelegt, die genaue Höhe der Vergütung des Arbeitsverhältnisses wird oft über einen gesonderten Lohn- und Gehaltstarifvertrag definiert.

Nach einem in diesem Lohn- und Gehaltstarifvertrag festgeschriebenen Arbeitsbewertungsverfahren werden die unterschiedlichen Tätigkeiten in Zusammenhang mit der Berufserfahrung des einzelnen Arbeitnehmers in entsprechende Vergütungsgruppen eingeordnet und hierfür das jeweilige Gehalt bestimmt.

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