In einigen Fällen reicht das Einkommen trotz Arbeit nicht zum Leben. In diesem Fall können Geringverdiener staatliche Leistungen beanspruchen, um ihr Gehalt aufzustocken. Die finanziellen Transferleistungen werden individuell berechnet und hängen von der persönlichen Situation der Antragsteller ab.
Ein Aufstockungsbetrag ist für diejenigen gedacht, die trotz regelmäßiger Arbeit mit ihrem Lohn die Lebenskosten nicht decken können. Das Gehalt wird dann vom Staat bis zu einem gewissen Betrag aufgestockt, um die Existenz der Person, des Haushalts oder der Familie zu sichern. Dabei gibt es zwei zentrale Optionen zur Gehaltsaufstockung:
Wohngeld dient dazu, familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu sichern. Hierzu bietet der Staat finanzielle Unterstützung bei der Begleichung der Wohnkosten. Je nach Wohnsituation wird diese Leistung entweder Mietzuschuss, bei Mietwohnungen, oder Lastenzuschuss, bei Wohneigentum, genannt. Die Höhe des Wohngeldes wird anhand einer komplexen Formel berechnet, welche unter anderem Faktoren wie Personenstand, Haushaltsgröße und Wohnort berücksichtigt.
Wohngeld kommt vor allem – aber nicht ausschließlich – für Personen in Frage, die sonst keine anderen staatlichen Leistungen oder Förderungen erhalten, da Geld für Wohnkosten in vielen Sozialleistungen bereits enthalten ist. Um einen Wohngeldzuschuss beantragen zu können, müssen unter anderem folgende Unterlagen vorgelegt werden: Mietvertrag, Arbeitsvertrag oder Lohnabrechnungen, vom Arbeitgeber ausgefüllte Verdienstbescheinigung, Personalausweis und die vom Vermieter ausgefüllte Mietbescheinigung. Zudem muss der ausgefüllte Antrag auf Wohngeld mit Angaben zu den Haushaltsmitgliedern vorliegen.
Das Arbeitslosengeld II (Unterstützung nach Hartz IV) richtet sich nicht nur an Arbeitslose, sondern auch an alle Erwerbsfähigen mit niedrigem Einkommen. Dazu gehören sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige, deren Einkünfte unterm Existenzminimum liegen. Mit dem ALG II soll die Grundsicherung des Lebensunterhaltes gewährleistet werden.
Um die Höhe der Sozialleistung zu berechnen, werden die Leistungsansprüche mit den Einkünften verglichen. Dabei gibt es verschiedene Regelsätze, welche sich daran orientieren, ob eine Person alleinstehend oder verheiratet ist oder wie alt ggf. vorhandene Kinder sind. Auch die Ansprüche für Alleinstehende und Ehepartner sind unterschiedlich hoch. In die Einkünfte wird nicht nur das Gehalt einbezogen, sondern auch das Kindergeld und möglicherweise vorhandene Vermögenswerte. Zudem wird die Warmmiete für die Berechnung berücksichtigt. Die Differenz zwischen Einkünften und dem festgelegten Existenzminimum stellt den Leistungsanspruch dar und wird als Aufstockungsbetrag bezahlt.
Mehr Informationen zur Aufstockung des Gehalts mit Hartz IV finden Sie hier.
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