Als Gehaltsumwandlung bezeichnet man es, wenn statt dem üblichen Lohn die Arbeitsleitung zum Teil mit anderen Vorzügen als Bargeld vergolten wird. Das kann durchaus Vorteile haben, denn auf diese Weise sinkt das steuer- und sozialabgabenpflichtige Einkommen. Daraus folgt, dass man als Arbeitnehmer nach einer Gehaltsumwandlung weniger Steuern und Sozialabgaben abführen muss. Wenn das Gehalt dabei in etwas umgewandelt wird, was man sich sonst sowieso vom Arbeitslohn zugelegt hätte, bleibt damit am Ende mehr Geld in der eigenen Tasche übrig.
Die gängigste Form der Gehaltsumwandlung: Die betriebliche Altersvorsorge. „Die Rente ist sicher!“, verkündete einst Arbeitsminister Norbert Blüm. Diesen Satz wird heute wohl kaum ein Arbeitnehmer im Bezug auf die gesetzliche Rente bestätigen können. Deswegen muss heute jeder neben den Einzahlungen in die Rentenversicherung auch privat vorsorgen. Geschieht dies im Sinne einer Gehaltsumwandlung durch den Arbeitgeber, spricht man von einer betrieblichen Altersvorsorge. Hier behält der Arbeitgeber einen Teil des eigentlich zu zahlenden Lohns ein und zahlt diesen dann als eine Art Rente im späteren Alter wieder aus. Dabei kann er das Geld auch anlegen, wodurch mehr aus- als eingezahlt wird. Durch die gesparten Steuern und Sozialabgaben kommt man mit dieser Form der Altersvorsorge billiger, als wenn man sein Geld zu denselben Konditionen selbst anlegen würde.
Anderen Formen der Gehaltsumwandlung: Neben einer Vorsorge für das hohe Alter oder den Fall der Invalidität, gibt es auch andere Dinge, die der Arbeitgeber mit einem Teil des Lohns bezahlen und dann dem Arbeitnehmer zur Verfügung stellen kann. So gibt es in immer mehr Betrieben einen Betriebskindergarten. Für arbeitstätige Eltern hat das nicht nur den Vorteil, dass hier die Betreuungszeiten an die Arbeitszeiten angepasst sind und unnötig weite Wege vermieden werden. Die Gebühren die direkt vom Lohn abgezogen vermeiden wiederum, dass zusätzlich eine Lohnsteuer gezahlt werden muss, die sonst mit der Barauszahlung notwendig wäre.
Eine andere Form der Gehaltsumwandlung, die nicht nur Eltern zu Gute kommt, ist der Dienstwagen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die private Nutzung des Dienstwagens als geldwerter Vorteil ebenso zu besteuern ist. Der Teil, der hier besteuert wird, kann entweder durch ein Fahrtenbuch berechnet werden oder pauschal als ein Prozent des Neuwagenpreises angesetzt werden.