Als Grundgehalt bezeichnet man einen (Entlohnungs-) Richtwert. Dieser ist nicht abhängig von der jeweiligen Wirtschaftssituation und garantiert einen stabilen Lohn, mit dem ein Arbeitnehmer am Ende eines Monats mit Sicherheit rechnen darf.
Darüber hinaus ist ein jedoch ein Mehrverdienst möglich. Prämien und Sonderzahlungen erhöhen das Grundgehalt um ein Vielfaches. Bei einer instabilen Wirtschaftslage verdienen Arbeitnehmer oft nicht mehr als das angegebene Grundgehalt. Dies ist gesichert und wird nicht unterschritten. Das Grundgehalt stellt somit das generelle Mindestgehalt dar, welches aber bei guter wirtschaftlicher Lage eines Unternehmens nennenswert aufgewertet werden kann.
Lohngruppen sind festgelegt und werden im Lohnvertrag vereinbart. Eine Entgeltdifferenzierung findet statt, welche eine gerechte Entlohnung festsetzt. Wichtig hierfür sind: Grundentgelt und leistungsbezogenes Entgelt. Das Grundentgelt (Anforderungen einer Arbeitsstelle) ist ein wesentlicher Punkt in Lohn- und Gehaltstarifverträgen. Der Qualifizierungsgrad wird durch eine Arbeitsbewertung ermittelt. Das leistungsbezogene Entgelt bezieht sich auf die Leistungen des Arbeitnehmers. Die Auszahlung erfolgt oft als Akkordlohn oder Prämie – abhängig von der erbrachten Leistung. Das monatliche Grundgehalt ist ein Bruttogehalt. Das Grundgehalt für Angestellte und Beamte im Staatsdienst ist von Bundesland zu Bundesland verschieden und nennt sich je nach Berufszweig (Beamter, Feldwebel etc.) Besoldung. Eine Besoldung steht allen Personen zu, welche in Bund, in den Ländern, Gemeinden, Gemeindeverbänden und allen sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts beschäftigt sind. Einer Besoldungstabelle unterliegen unter anderem Beamte und Richter. Die Tabelle reicht von A2 : Oberamtsgehilfe bis A16: Abteilungsdirektor.
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