Löhne und Gehälter sind Bezeichnungen für das Arbeitsentgelt von Arbeitnehmern. Diese Vergütung durch Löhne und Gehälter ist eine Verpflichtung, die dem Arbeitgeber aus dem Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer entsteht und die der Arbeitnehmer ausgezahlt bekommt.
Löhne und Gehälter werden historisch gesehen unterschieden, auch wenn beide Begriffe heutzutage sowohl in der Umgangsprache wie auch in den meisten Tarif- und Arbeitsverträgen synonym benutzt werden.
Gehalt bezieht sich auf den Verdienst eines Angestellten. Das Gehalt ist eine feste Pauschalvergütung, bleibt monatlich immer gleich und wird regelmäßig in derselben Höhe, oft auch als Vorschuss gezahlt.
Lohn dagegen bezeichnet den Verdienst eines Arbeiters. Der Lohn wird als Stundenlohn immer wieder neu auf Basis der gearbeiteten Stunden berechnet und kann deshalb stark schwanken. Löhne werden entsprechend immer erst nach einem bestimmten, abgearbeiteten Zeitintervall rückwirkend gezahlt. Früher bildeten sich so im Bereich der Lohnarbeit Tagelöhner und Wochenlöhne heraus.
Aktuell werden Löhne und Gehälter beide klassischer Weise monatlich ausgezahlt. Es kann außerdem ein Jahres-Gehalt oder ein Stück-Lohn je nach Fertigungsrate bzw. eine umsatzabhängige Provision oder Prämie zu einem kleinen Grundgehalt vereinbart werden.
Im Arbeitsvertrag werden die Löhne und Gehälter als Bruttoentgelt ausgehandelt, wobei Mindestlöhne, Sittenwidrigkeit zu niedriger Löhne, Tarifverträge und branchenübliche Geldwerte eine regulierende Funktion haben. Auch die Qualifikation des Arbeitnehmers und die Situation am Arbeitsplatz sowie die Lage auf dem Arbeitsmarkt insgesamt beeinflussen das Niveau der Löhne und Gehälter wesentlich. Trotzdem kommt es zu starken Unterschieden, so dass z. B. Frauen bei Löhnen und Gehältern im Durchschnitt immer noch benachteiligt sind und es einen Niedriglohnsektor ebenso wie Gutverdiener gibt.
Ausgezahlt werden Löhne und Gehälter immer als Nettoentgelt nach den Abzügen von Steuern und Sozialabgaben, so dass nur ca. die Hälfte der Löhne und Gehälter beim Arbeitnehmer ankommt und von ihm zum Lebensunterhalt verwendet werden kann. Zum grundsätzlichen Arbeitsentgelt können Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Sachleistungen gezahlt werden.