Damit möglichst viele Beschäftigte den gleichen Lohn für die gleiche Arbeit erhalten gibt es die Lohnstufe. In Unternehmen, die an einen Tarifvertrag gebunden sind, werden die Beschäftigten in bestimmte Lohnstufen den Qualitätsanforderungen entsprechend eingeordnet. Auf dieser Basis erhält der Beschäftigte dann seinen Lohn.
Wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber in einer gewerkschaftlichen Organisation beziehungsweise im Arbeitgeberverband Mitglied sind, ist die Anwendung des gültigen Tarifvertrages zwingend. An diesen Tarifvertrag muss sich der Arbeitgeber halten und den Arbeitnehmer in die seiner Leistung und Ausbildung entsprechende Lohnstufe einordnen. Somit ist auch gewährleistet, dass der vorgeschrieben Mindestlohn nicht unterschritten wird.
Es gibt für diese Eingruppierung bei den Gewerkschaften Vorlagen, für welche Tätigkeit, welche Leistung erbracht werden muss und nach der sich dann die Lohnstufe orientiert. Dabei wird vorrangig die berufliche Tätigkeit und auch der zugrunde liegende Ausbildungsstand beurteilt.
Liegt keine Bindungspflicht an einen Tarifvertrag vor, kann in einem Arbeitsvertrag darauf Bezug genommen werden und in beiderseitigem Einverständnis, anlehnend an den Tarifvertrag, eine Eingruppierung in eine Lohnstufe erfolgen
Üblicherweise wird die Eingruppierung in eine Lohnstufe bei der Einstellung in ein Unternehmen vorgenommen. Sollte sich im nach hinein herausstellen, dass der Arbeitnehmer den Anforderungen an diese Arbeit in seiner Leistung nicht gerecht wird, oder wie schon oft gerade im öffentlichen Dienst praktiziert, die Lohnstufe schon anfangs viel zu hoch angesetzt wurde, kann durch den Arbeitgeber auch eine Rückstufung in eine niedrige Lohnstufe erfolgen. Allerdings ist eine solche Korrektur der Lohnstufe nach unten für den Arbeitnehmer sehr enttäuschend.
Im Gegensatz dazu hat der Arbeitnehmer das Recht, eine korrekte Eingruppierung in eine Lohnstufe notfalls sogar vor dem Arbeitsgericht zu erstreiten. Aber er muss als Kläger vor Gericht beweisen und auch exakt darlegen können, dass er die Voraussetzungen, die eine Gruppierung in eine höhere Lohnstufe rechtfertigen, erfüllen kann.