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Tariflohn

Der Tariflohn ist der Lohn, der zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaft ausgehandelt wurde. Er wird im Tarifvertrag festgeschrieben und bezeichnet das Mindestgehalt, das ein Arbeitnehmer, angepasst an seine beruflichen Qualifikationen, mindestens erwarten kann. Neben dem tariflichen Lohn sind im Tarifvertrag auch alle Rechte und Pflichten enthalten, die für das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten. Der Tariflohn bzw. der Tarifvertrag gilt immer so lange, bis er von beiden Parteien, Arbeitgeberverband und Gewerkschaft, neu ausgehandelt wird.


Nicht in allen Branchen ist es üblich, nach Tariflohn zu entlohnen. Der Tarifvertrag gilt nur für diejenigen, die entweder als Arbeitgeber im Arbeitgeberverband und als Arbeitnehmer in der Gewerkschaft organisiert sind. Gehört ein Arbeitgeber also nicht dem Arbeitgeberverband an, muss er sich auch nicht an den Tarifvertrag halten. Somit kann er andere Löhne zahlen und muss sich nicht nach dem Tariflohn richten. Den gesetzlich festgelegten Mindestlohn darf er jedoch nicht unterschreiten. Dieser darf auch nicht in den Tarifverträgen unterschritten werden.

Da nicht alle Unternehmen dem Arbeitgeberverband angehören, sind demzufolge auch nicht alle Unternehmen an die Tarifverträge gebunden. Als Beispiel sei die Metall verarbeitende Industrie aufgeführt. Ein Unternehmen, das nicht dem Arbeitgeberverband angehört, muss sich daher auch nicht an den Tarifvertrag halten, der von den Arbeitgeberverbänden mit der IG Metall ausgehandelt wurde. Das ist besonders für Berufseinsteiger, aber auch für diejenigen wichtig, die sich über ihr künftiges Gehalt informieren möchten. Ist das Unternehmen allerdings Mitglied im Arbeitgeberverband, dann muss es sich an die tariflichen Vorgaben halten und die Mitarbeiter können von einem Tariflohn ausgehen.

Es gibt verschiedene Arten von Tarifverträgen. In einem Vergütungstarifvertrag wird die Höhe der Vergütungen festgelegt. Das kann im Entgelttarifvertrag, Lohntarifvertrag bzw. im Gehaltstarifvertrag geschehen. Der Flächentarifvertrag gilt anders als der Tarifvertrag nur für eine bestimmte Region. Üblicherweise gelten Tarifverträge mit dem ausgehandelten Tariflohn aber bundesweit. Unterschieden wird hier jedoch noch der Firmentarifvertrag, der nur für dieses Unternehmen gilt. Zudem gibt es den Manteltarifvertrag, der im Grunde alle außer der Vergütung regelt. Dazu zählen unter anderem die Arbeitszeiten, der Urlaub und die Kündigungsfristen.

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