Mit der Einführung des neuen Tarifwerkes für den öffentlichen Dienst wurden auch verschiedene Spartentarifverträge für die einzelnen Teilbereiche des öffentlichen Dienstes geändert beziehungsweise neu eingeführt. Für den Teilbereich „Nahverkehr“ wurde der TV-N eingeführt. In diesem Spartentarifvertrag sind alle Rechte und Pflichten, die das Arbeitsverhältnis betreffen geregelt.
Arbeitnehmer finden im TV-N Informationen, für welchen Personenkreis das Tarifwerk gültig ist. Weiterhin sind die Arbeitszeiten und die Probezeit geregelt. Arbeitnehmer finden Hinweise zu dem Allgemeinen Pflichten im Tarifwerk. Darunter fällt zum Beispiel die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeit oder eine Information zur Nebenbeschäftigung. Die Betriebszugehörigkeit ist im TV-N genauso geregelt wie Hinweise zur Gehaltseingruppierung oder Höhergruppierung. Des Weiteren können Arbeitnehmer alles Wissenswerte zum Thema Entgelt im TV-N nachlesen, eine gesonderte Entgelttabelle ist im Anhang des Tarifwerkes zu finden.
Ein wichtiger Punkt im Tarifvertrag ist das Thema Arbeitszeit und Teilzeitbeschäftigung. Arbeitnehmer finden Informationen zu Sonderformen der Arbeitszeit wie beispielsweise Arbeiten an Sonn- und Feiertag oder Schichtarbeiten. Des Weiteren regelt der Tarifvertrag den Ausgleich diese Sonderformen der Arbeitszeit. Informationen zu Arbeitszeitkonten, Erschwerniszuschlägen, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sind genauso zu finden wie Hinweise zum Erholungs- und Zusatzurlaub und zur Arbeitsbefreiung. Alles Wissenswertes zur Jahressonderzahlung und sonstigen Zahlungen finden Arbeitnehmer ebenso im Tarifvertrag wie Hinweise zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses und zu Ausschlussfristen.
Aktuell wurde eine erfolgreiche Schlichtung erreicht. Die Gewerkschaft EVG, die Deutsche Bahn und die privaten Konkurrenten konnten sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag für den regionalen Schienenverkehr einigen. Der neue TV-N verbessert das Lohnniveau von über 100.000 Mitarbeitern. Die privaten Konkurrenten schließen durch die neuen Änderungen an das Lohnniveau der Deutschen Bahn an. Durch den neuen Branchentarifvertrag soll verhindert werden, dass die privaten Konkurrenten und die Deutsche Bahn miteinander um Aufträge konkurrieren und die Mitarbeiter in Folge dieses Wettbewerbs benachteiligt werden.
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