Mit dem TVöD Rechner können Sie das tarifliche Entgelt ermitteln. Die Abkürzung TVöD steht für den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes. In diesem Tarifvertrag TVöD sind mehrere einzelne Tarifverträge für die Angestellten im öffentlichen Dienst zusammengefasst. Der TVöD gilt für alle Beschäftigten bei Einrichtungen der staatlichen Verwaltung, die keine Beamten sind. Im Unterschied zu den Beamten werden alle beteiligten Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst darin Beschäftigte genannt.
2003 begannen die zähen Verhandlungen um eine Neugestaltung des Tarifs für den öffentlichen Dienst. 2005 ersetzte dann der erste Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes den bis dahin gültigen Bundesangestelltentarifvertrag BAT auf Bundes- und Kommunenebene. Vertragspartner waren hier die öffentlichen Arbeitgeber, also die Bundesrepublik vertreten durch das Innenministerium damals unter Schily sowie die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, und die Gewerkschaften ver.di, GEW, GdP und dbb-tarifunion für die Angestellten im öffentlichen Dienst. Seit 2006 gibt es nun auch einen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von den Ländern auf Landesebene. 2008 wurde der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst noch einmal verändert und wesentlich überarbeitet.
Eine wesentliche Verbesserung durch diesen neuen Tarifvertrag ist die Vereinheitlichung der Bestimmungen für Arbeiter, Pflegebeschäftigte und Angestellte. Außerdem spielt nun nicht mehr wie bei der Besoldung das Dienstalter und der Familienstand die wesentliche Rolle bei der Berechnung der Höhe der Vergütung, sondern die Leistung wird mehr honoriert und die Berufserfahrung in der Einstufung beachtet. Außerdem wird es für jüngere Beschäftigte in der Eingangsstufe leichter möglich, ein hohes Entgelt zu bekommen, während Ältere nicht mehr so viel mehr verdienen. Auch wurden die familienbezogenen Entgeltbestandteile aufgehoben und das Weihnachts- und Urlaubsgeld zu einer gekürzten Jahressonderzahlung zusammen gefasst. Es gibt immer noch ein Tarifgebiet Ost und West, in denen der Bemessungssatz mittlerweile nur noch bei der Jahressonderzahlung, der Zusatzversorgung und der Sozialversicherung unterschiedlich hoch ist.
Innerhalb von 15 Entgeltgruppen, zwei Grundstufen und vier Entwicklungsstufen, auch Erfahrungsstufen genannt, werden alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes eingeordnet und können innerhalb dieses Systems durch Berufserfahrung und Leistung unterschiedlich schnell aufsteigen. Die Personalräte haben bei dieser Einstufung ein Mitspracherecht.
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