TVöD, der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, regelt die Höhe der Gehälter der Beschäftigten in öffentlichen Einrichtungen. Seit dem 01. Oktober 2005 ist der TVöD in Kraft getreten und hat den bis dahin gültigen Bundesangestelltentarif (BAT) abgelöst. Das neue Tarifwerk wurde nötig, damit eine einheitlichere Behandlung der Mitarbeiter gewährleistet ist. Beispielsweise ist die Unterteilung von Arbeitern und Angestellten im neuen Tarifwerk komplett weggefallen. Im Gegensatz zum früheren Modell gibt es beim neuen Tarifvertrag eine einheitliche TVöD Tabelle für den Bund und die Kommunen. Gleich geblieben sind beim TVöD die arbeitsvertraglichen Regelungen, die Eingruppierungsregelungen sowie die Vereinbarungen zu den jeweiligen Arbeitsbedingungen.
Beim der TVöD Tabelle sind die verschiedenen Entgeltgruppen unterteilt. Dargestellt werden sie in 15 Entgeltgruppen - E1 bis E15. Des Weiteren gibt es 6 verschiedene Entgeltstufen. An- und ungelernte Mitarbeiter werden in die Entgeltstufen E1 bis E4 eingestuft. Mitarbeiter, die eine mindestens dreijährige Ausbildung nachweisen können, werden in die Entgeltstufen E5 bis E8 eingestuft. In die Entgeltgruppen E9 bis E12 werden Mitarbeiter eingestuft, die ein Fachhochschulstudium oder einen Bachelorabschluss nachweisen können. Wer einen Masterabschluss oder ein wissenschaftliches Studium mitbringt, der darf sich über die Vergütungsgruppen E13 bis E15 freuen.
Die einzelnen Entgeltstufen geben Aufschluss über die Berufserfahrung der Mitarbeiter. Im neuen Tarifwerk gibt es 6 Entgeltstufen, wobei die Stufe 1 für Berufsanfänger und die Stufe 6 für Mitarbeiter mit einer Berufserfahrung von 15 bis 16 Jahren zu sehen ist. So kann davon ausgegangen werden, dass Mitarbeiter mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium und mindestens 15 Jahren Berufserfahrung in der TVöD Tabelle die höchste Einstufung erreichen können.
Eine wirkliche Neuerung im TVöD ist die Bezahlung einer Leistungsprämie. Mitarbeiter, die eine gute Leistung erbringen, erhalten im neuen Tarifwerk anfänglich ein Prozent ihrer laufenden Monatsentgelte. Diese Zahlung soll in den kommenden Jahren auf bis zu acht Prozent ausgedehnt werden.
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