Ein Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, das Gehalt entsprechend den Vorschriften des Tarifvertrages auszuzahlen. Ist sein Unternehmen nicht an einen Tarifvertrag gebunden, richtet sich die Auszahlung des Gehalts nach den Vorschriften des jeweiligen Arbeitsvertrags. Darin ist meist festgelegt, dass die Gehaltszahlung erst nach vollständigem Erbringen der Arbeitsleistung zu erfolgen hat. Dies ist regelmäßig am Ende des Monats der Fall. Viele Arbeitgeber vereinbaren jedoch auch, dass das Gehalt erst im Folgemonat ausgezahlt wird. So verschaffen sie sich einen gewissen Liquiditätsvorteil und müssen die Gehälter erst später überweisen. Genauso ist meist in den Arbeits- oder Tarifverträgen geregelt, dass der Arbeitnehmer innerhalb bestimmter Fristen seinen Anspruch auf eventuell nicht gezahlte Gehälter oder auch Gehaltsbestandteile, wie zum Beispiel die Vergütung von Überstunden oder Schichtzulagen, geltend machen muss, damit sie nicht verfallen.
Als Arbeitnehmer sollte man sich vor dem Unterschreiben eines Arbeitsvertrages ganz genau durchlesen, wie die Fristen der Gehaltsauszahlung geregelt sind. Gerade wenn das Gehalt nicht sehr üppig bemessen ist, sollte man nach Möglichkeit darauf achten, dass man nicht allzu lange auf die Gehaltsauszahlung warten muss. Sonst besteht die Gefahr, dass man als Angestellter Monat für Monat die Abbuchungen vom laufenden Girokonto für Mieten und ähnliche Kosten mit Hilfe des Dispokredits vorfinanzieren muss. Dies führt nicht nur zu hohen Zinsbelastungen, denn die Zinssätze für den Kontokorrentkredit sind bei den meisten Banken und Sparkassen ausgesprochen hoch.
Die regelmäßige Nutzung des Überziehungskredits wird oft auch als Zeichen einer mangelnden Solvenz gedeutet und erschwert dann die Aufnahme eines anderen Kredits. Viele Arbeitsgeber zeigen sich verhandlungsbereit, was den Auszahlungstermin des Gehalts angeht. Auch in der Folge sind Arbeitnehmer gut beraten, genau darauf zu achten, ob die Gehaltszahlungen stets pünktlich erfolgen. Sollte das Gehalt einmal nicht zum vereinbarten Termin auf dem Konto sein, muss der Betroffene sofort aktiv werden. Zunächst sollte man sich in der Buchhaltung oder auch direkt beim Chef erkundigen, ob das Gehalt angewiesen wurde. Wenn nicht, sollte man sofort die Überweisung fordern.
Wenn dies nichts bewirkt, ist es empfehlenswert, sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Dieser wird zunächst versuchen, das ausstehende Gehalt mit Hilfe einer Mahnung beizutreiben. Wenn dies nicht hilft, verklagt er den Arbeitgeber. Bei all diesen Maßnahmen ist unbedingt Eile geboten, denn in den meisten Arbeits- und Tarifverträgen sind enge Fristen vereinbart. Lässt man diese verstreichen, verfallen die Ansprüche auf die Zahlung des Gehalts. Sollte der Arbeitgeber nicht zahlen können, weil er insolvent ist, bekommt man Insolvenzgeld von der Bundesanstalt für Arbeit.