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Wann Gehaltserhöhung?

Jeder Arbeitnehmer möchte eine Gehaltserhöhung haben, nicht unbedingt um sich wesentlich mehr leisten zu können, sondern alleine schon um die ständig steigenden Lebenshaltungskosten auffangen zu können, denn die Inflation führt zu einer Geldentwertung. Wenn die Gehälter nicht mindestens in Höhe der Inflationsrate steigen, kommt es zu einem realen Kaufkraftverlust. In der Folge kann man sich immer weniger leisten, der Lebensstandard sinkt. Doch tatsächlich hat kein Arbeitnehmer einen einklagbaren Anspruch auf diesen Ausgleich. In Krisenzeiten ist es sogar durchaus üblich, dass einmal Nullrunden eingelegt werden oder nur sehr geringe Gehaltserhöhungen gewährt werden. Der Grund hierfür liegt dann in der schlechten Gewinnsituation in den Unternehmen, die keine größeren Gehaltserhöhungen zulassen, ohne die Existenz des Betriebes aufs Spiel zu setzen. In normalen Zeiten ist es jedoch üblich, dass die Anpassung der Gehälter aller Angestellten einmal im Jahr überprüft wird. Als Ergebnis wird dann ein bestimmter Prozentsatz vorgegeben, der grundsätzlich für die Gehaltserhöhung gelten soll.

In begründeten Einzelfällen, bei besonders guten oder schlechten Leistungen kann allerdings von dieser Größe nach unten oder oben abgewichen werden. In modernen Unternehmen führen die Vorgesetzten mit jedem Angestellten ein Mitarbeitergespräch, in dem sowohl dessen Stärken und Schwächen als auch die besonderen Verdienste im abgelaufenen Geschäftsjahr besprochen werden. Die Gehaltssteigerung sollte sich idealerweise an dieser Beurteilung orientieren. Oft werden in diesem Rahmen auch Zielvereinbarungen für das folgende Geschäftsjahr getroffen. In Abhängigkeit vom Zielerreichungsgrad wird eine Bonuszahlung vereinbart, die dann im nächsten Jahr ausgezahlt wird.



Gehaltserhöhung aus besonderem Anlass:

Neben den im Regelfall jedes Jahr wiederkehrenden Gehaltserhöhungen gibt es auch die Möglichkeit, außerplanmäßig eine Erhöhung des Einkommens zu verlangen und zu erhalten. In vielen Unternehmen ist es üblich, nach dem Bestehen der Probezeit das Gehalt deutlich anzuheben. Dies wird in der Regel dann schon im Anstellungsvertrag so vereinbart. Auch eine diesbezügliche mündliche Zusage im Vorstellungs- oder Einstellungsgespräch ist nicht unüblich. Gegebenenfalls sollte der Angestellte keine Scheu haben, seinen Arbeitgeber an diese Vereinbarung zu erinnern, falls dieser sie vergessen haben sollte.

Ebenfalls üblich ist eine Gehaltserhöhung nach einer Beförderung, manchmal auch nach einer Versetzung. Wenn die neue Position mit wesentlich mehr Verantwortung verbunden ist oder eine Tätigkeit umfasst, die deutlich anspruchsvoller ist und ein entsprechend höheres Qualifikationsniveau erfordert, sollte die Gehaltserhöhung auch dementsprechend üppig ausfallen. In derartigen Situationen sind Gehaltsanhebungen um ein Drittel oder sogar die Hälfte des bisherigen Gehalts durchaus üblich. Für Angestellte ist es oft nicht einfach, sich ein Bild von der Angemessenheit des Gehalts zu machen. Hier ist es eine gute Idee, einen Vorgesetzten, zu dem ein gutes Vertrauensverhältnis besteht, zu Rate zu ziehen oder sogar im Internet eigene Recherchen zu betreiben.

Weiterführende Infos zum Thema:

Gehaltserhöhung nach der Probezeit - So verhandelst Du richtig!

Inflationsrate – Nicht vergessen bei Ihrer Gehaltserhöhung

In diesen 10 Fällen ist eine Gehaltserhöhung gerechtfertigt

Geldwerter Vorteil - 10 Möglichkeiten für die Gehaltserhöhung

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