Tarifverträge regeln den Arbeitsmarkt und die Beziehung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, indem sie verbindliche Standards für die ja eigentlich jeweils individuellen Arbeitsverträge von Arbeitnehmern setzen. Tarifverträge legen die Mindeststandards für alle wichtigen Arbeits- und Einkommensbedingungen fest: Löhne, Gehälter, Ausbildungsvergütungen, Arbeitszeit, Urlaub und Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Kündigungsfristen und vieles andere.
Abweichungen vom Tarifvertrag sind grundsätzlich nicht zulässig. Tarifverträge werden in der Regel zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband abgeschlossen. Sie heißen deshalb auch Verbandstarifverträge und gelten für die Mitglieder beider Tarifvertragsparteien, also für die Gewerkschaftsmitglieder und die Unternehmen, die Mitglied des Arbeitgeberverbandes sind. Tarifverträge mit einzelnen Unternehmen nennt man Haus- oder Firmentarifverträge. Typisch für Deutschland - wie auch für viele andere europäische Länder - sind (Verbands-)Tarifverträge für ganze Branchen, sie werden deshalb auch Flächentarifverträge genannt. Flächentarifverträge gibt es für mehr als 250 Wirtschaftszweige. Für große Branchen wie die Metall- und Elektroindustrie, aber auch für kleinere Bereiche wie zum Beispiel den Gartenbau, die Schuhindustrie, die Sektkellereien oder auch die privaten Rundfunkanstalten. Firmentarifverträge gibt es beispielsweise für Unternehmen wie Volkswagen, Lufthansa oder Mineralölunternehmen, aber auch für zahlreiche kleinere Unternehmen. Insgesamt gelten hierzulande über 50.000 unterschiedliche Tarifverträge. Jährlich werden zwischen 6.000 und 7.000 von ihnen erneuert. Lohn- und Gehaltstarifverträge in der Regel alle ein bis zwei Jahre, Rahmen- und Manteltarifverträge, die die allgemeinen Arbeitsbedingungen regeln, in größeren Abständen.