Jedes Jahr steigen die Preise für Miete, Nebenkosten, Benzin, Lebensmittel und alle anderen Waren und Dienstleistungen, die ein Verbraucher nachfragt. Da liegt es nahe, eine Gehaltserhöhung anzustreben, die zumindest eine Höhe besitzen sollte, mit der die Inflation vollständig ausgeglichen wird. Wenn dies nicht erreicht wird, und die prozentuale Gehaltserhöhung unter der Inflationsrate liegt, kommt es zu realen Gehaltseinbußen. Der Angestellte kann sich weniger leisten als zuvor. Allerdings bleibt dies oft nur ein frommer Wunsch. Gerade in Krisenzeiten oder –branchen werden die Gehälter in vielen Fällen nur so geringfügig angehoben, dass die Gehaltssteigerung für einen Ausgleich der Inflationsrate nicht ausreicht. Noch bitterer ist es für die Betroffenen, wenn es gar keine Gehaltserhöhung gibt, sondern eine Nullrunde eingelegt wird. Dann heißt es, den Gürtel enger schnallen oder versuchen, noch einmal mit dem Chef zu reden.
Dem Vorgesetzten sollte klar gemacht werden, dass ein Angestellter auch aufgrund seiner überdurchschnittlichen Leistungen eine Gehaltserhöhung verdient hat. Am besten sammelt man schon vor dem Gespräch, in dem das Gehalt verhandelt werden soll, Beispiel für das eigene Engagement. Ein Hinweis, dass Leistung sich schließlich auch lohnen sollte, kann nicht schaden. Vermeiden sollte man allerdings mehr oder weniger subtile Drohungen, dass man sich nach einem anderen Job umsehen wird, wenn es mit der Gehaltserhöhung nicht klappt. Eine solche Ankündigung kann ein Arbeitgeber nur als Aufkündigung der Loyalität auffassen, so dass sich diese Äußerung über kurz oder lang immer zum Nachteil des Angestellten auswirken wird.
Wenn der Chef hart bleibt, und auf die Forderungen nach einer Gehaltserhöhung nicht eingeht, kann man versuchen, ihm eine goldene Brücke zu bauen, indem man ihm anbietet, dass die Gehaltserhöhung in einer anderen Form vollzogen wird. Dies kann zum Beispiel die Stellung eines Firmenwagens oder ein Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersversorgung sein. Viele Arbeitgeber, die zögern, das feste Gehalt anzuheben, sind dennoch bereit sich auf die Zahlung von Prämien im Rahmen von Zielvereinbarungen einzulassen. Dabei wird zwischen dem Angestellten und seinem Chef vereinbart, dass im nächsten Geschäftsjahr bestimmte Ziele zu erreichen sind. Je nach Grad der Zielerreichung erhält der Beschäftigte dann einen bestimmten prozentualen Anteil an der vereinbarten Prämie. Wenn auch diese Formen der Gehaltserhöhung abgelehnt werden, sollte man als Arbeitnehmer prüfen, ob man tatsächlich noch als Mitarbeiter geschätzt wird.
Die Verweigerung von Gehaltserhöhungen kann auch der berühmte Wink mit dem Zaunpfahl sein, mit dem der Arbeitgeber dem Angestellten signalisieren möchte, dass er ihn am liebsten loswerden würde. Wer die Chance hat, einen besseren Job zu erhalten, sollte sie in dieser Situation ohne lange Diskussion nutzen.
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