Einige Bewerber geben im Vorstellungsgespräch bei der Frage nach der Gehaltsvorstellung eine Spanne an und hoffen, dass der Chef einem Gehalt im obersten Bereich zustimmt. Doch ist es überhaupt sinnvoll eine Gehaltsspanne zu nennen oder sollte lieber eine genaue Summe genannt werden?
Vielen Bewerbern bereitet es Kopfschmerzen, wenn sie aufgefordert werden, eine Gehaltsvorstellung zu nennen. Manche gehen aus Angst vorsichtig vor und lassen durch die Nennung einer Gehaltsspanne Verhandlungsspielraum zu. Ist das geschickt? Wieso sollte der Chef den obersten Bereich dieser Spanne wählen? Er wird sich maximal in der Mitte dieser Spanne bewegen wollen, denn niemand wird freiwillig mehr bezahlen, obwohl er dasselbe für weniger Geld bekommen kann.
Nun könnte man den niedrigsten Bereich hoch genug ansetzen, um das Gehalt zu bekommen, das man sich vorstellt. Allerdings besteht dann die Gefahr, ein zu hohes Gehalt zu nennen, welches den Marktwert übersteigt. Dies wäre möglicherweise ein Grund für den Personalverantwortlichen, auf andere Bewerber zurückzugreifen, die sich scheinbar besser über die branchenüblichen Einkommensmöglichkeiten informiert haben.
Bei der Frage nach dem Gehaltswunsch sollte keine Spanne angegeben werden, sondern eine genaue Summe des Jahresgehalts. Vorab sollte es selbstverständlich sein, seinen Marktwert zu analysieren, der sich aus verschiedenen Faktoren zusammensetzt (Region, Branche, Firmengröße, Qualifikationen, Berufserfahrungen u. a.).
Übrigens sollte keine gerade Summe genannt werden, wie David Loschelder herausfand. Der Sozialpsychologe stellte anhand Experimenten an Onlinebörsen fest, dass bei krummen Zahlen in kleineren Schritten verhandelt wird. Beispiel: Man gibt ein Brutto-Jahresgehalt von 50 000 Euro an. Der Personalverantwortliche wird verhandeln wollen und nennt ein Gegenangebot, das wahrscheinlich in Tausenderschritten gedrückt wird. Gibt man hingegen die krumme Summe von 48 750 Euro an, wird maximal auf 48 000 Euro abgerundet. Außerdem schließt man bei krummen Summen darauf zurück, dass der Bewerber genaustens über seinen Wert als Fachkraft Bescheid weiß.
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