Die Sparzulage ist eine Zulage vom Staat, die den Arbeitnehmern ihr Vermögen fördern soll. Im Zuge der vermögenswirksamer Leistungen, die eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers zum Bruttoeinkommen ist. Die vermögenswirksamen Leistungen werden nicht von jedem Arbeitgeber unterstützt. Um trotzdem in den Genuss der Sparzulage zu kommen, sollten die Arbeitnehmer selbst in entsprechende Verträge investieren. Allerdings sollte dieser Vertrag dann ebenfalls über den Arbeitgeber laufen. Die Höhe der Vermögenswirksamen kann je nach Branche variieren. Die Beträge variieren zwischen 13 und 40 Euro, monatlich.
Wenn Sie durch Ihren Arbeitgeber die VL gewährt bekommen, so bekommen Sie das Geld jetzt nicht monatlich ausbezahlt, sondern der Betrag wird z. B. auf einen Bausparvertrag, Aktienfonds oder eine Lebensversicherung einbezahlt. Fakt ist, das Geld muss in eine Kapitalanlage fliesen, um an die Sparzulage zu kommen. Und die Zulage muss immer direkt vom Arbeitgeber, auf die Kapitalanlage fliesen. Es steht dem Arbeitnehmer auch frei, einen höheren Betrag einzubezahlen, doch dieser muss wiederum, direkt vom Arbeitgeber an die Kapitalanlage gehen. Die Laufzeit beträgt 6 Jahre, danach bleibt das angesparte Vermögen ein Jahr liegen und anschließend steht es zur freien Verfügung. Sollten die Zahlungen aus irgendeinem Grund nicht mehr erfolgen können, kann der Vertrag vorzeitig zum Ruhen gebracht werden.
Für die von Ihrem Arbeitgeber bezahlten Beträge in die Vermögenswirksame Leistungen können Sie als Arbeitnehmer, eine Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen. Das geht über die jährliche Einkommensteuererklärung. Ein wichtiges Kriterium und entscheidend dabei, ist jedoch die Höhe des Verdienstes. Denn es gibt gewisse Verdienstgrenzen, die es nicht zu überschreiten gilt.
Bei Ledigen liegt die Grenze unter 17.900 Euro, bei Ehepaaren 35.200 Euro. des zu versteuernden Einkommens. Haben Sie die den Antrag auf Sparzulage bei Finanzamt beantragt, so erhält man je nach Art der Kapitalanlage, folgende staatliche Förderungen.