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Wohngeld

Wohngeld ist eine sozialstaatliche Unterstützung für Bürger in Deutschland mit geringem Einkommen. Das Wohngeld kann in Form eines Mietzuschusses oder in Form eines Lastenzuschusses für selbstgenutztes Wohneigentum bewilligt werden.


Ob der Wohngeldzuschuss angemessen erscheint, hängt von drei Faktoren ab. In die Berechnung fließen die Anzahl der Haushaltsmitglieder, die Höhe des Einkommens sowie Höhe der Miete bzw. die anfallenden Kosten des Wohneigentums ein. Um das Wohngeld zu beantragen, müssen neben dem Antrag einige andere Bescheinigungen der Behörde vorgelegt werden. Unter anderem wird der Mietvertrag, eine Bescheinigung des Arbeitgebers sowie Nachweise über sonstige Einkünfte - dazu zählen z.B. Unterhalt, Kindergeld, Kapitalerträge etc. - verlangt. Ausgeschlossen vom Wohngeld sind Bezieher von Arbeitslosengeld II, weil bereits in der bezogenen Leistung für die Existenzsicherung der Mietzuschuss mit einberechnet ist. Und durch die Einführung des Arbeitslosengeldes II sank gleichzeitig die Zahl der Bezieher von Wohngeld von 3,5 Millionen im Jahr 2004 auf 691.000 im Jahr 2006.

Ähnlich wie bei Personen, die ALG II erhalten ist die Gewährleistung von Wohngeld bei Auszubildenden und Studenten geregelt, die nur dann einen Anspruch auf den Zuschuss haben, wenn sie kein BAföG bekommen und in nur seltenen Fällen gilt eine Ausnahmereglung. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich danach wie hoch das Einkommen ist und in welcher Mietstufe die Gemeinde eingeordnet ist. Insgesamt gibt es sechs Mietstufen in der dann das monatliche Bruttoeinkommen und die Anzahl der Haushaltsangehörigen mit einberechnet werden.

Reformiert wurde das Wohngeldgesetz zuletzt 2009 - mit weiteren Änderungen im Jahr 2011. Im Allgemeinen wurde der Zuschuss erhöht, was mitunter an der Erhöhung der Mithöchstbeträge von 10 Prozent liegt. Allerdings wurde die mit der Novelle 2009 eingeführte Heizkostenpauschale 2011 wieder gestrichen - Grund: gesunkene Energiekosten gegenüber 2008.

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