Jobs im öffentlichen Dienst werden entweder im Beamten- oder aber im Angestelltenverhältnis vergeben, welche sich in den Pflichten und in der Tarifpolitik erheblich unterscheiden. So unterliegen Beamten bestimmten Pflichten, die an einen Angestellten des öffentlichen Dienstes nicht vorausgesetzt werden. Dafür sind Angestellte kündbar, während Beamte in der Regel auf Lebenszeit eingestellt werden können. Weiterer Unterschied ist die Besoldung beider Berufsgruppen. Angestellte unterliegen dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), dagegen richtet sich der Verdienst von Beamten nach dem Beamtenbesoldungsgesetz.
Arbeitgeber sind Träger des öffentlichen Rechts – d.h. unter anderem Kommunen, Bund, staatliche Einrichtungen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Kirche hingegen, wenn auch gleich sie zu den öffentlichen Körperschaften zählt, besitzt eigene Dienstvorschriften für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, was durch die Weimarer Gesetzgebung ermöglicht wurde und bis heute gültig ist.
Ausbildungen im öffentlichen Dienst gibt es in beiden Berufszweigen. Bei einer Ausbildung zum Beamten/in stehen insgesamt vier Stufen zur Wahl:
Das Auswahlkriterium des Arbeitgebers ist bei einer Ausbildung im öffentlichen Dienst streng reguliert. Es wird sehr gute Mathematik- und Deutschkenntnisse vorausgesetzt, oftmals politisches Interesse und Verantwortungsbewusstsein. Um die Chancen für eine Ausbildung im öffentlichen Dienst – zumindest im Angestelltenverhältnis – zu erhöhen, ist es sinnvoll sich bereits während der Schulzeit auf einen Praktikumsplatz zu bewerben. So erhält der Arbeitgeber einen ersten Eindruck über den Bewerber und das kann sich durchaus positiv auf die spätere Ausbildungsbewerbung auswirken.