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Seit wann gilt der Mindestlohn in Deutschland?

Ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn wurde in Deutschland zum 01. Januar 2015 eingeführt.  Zu Beginn gab es jedoch einige Branchen, für die eine Übergangszeit galt und die nicht sofort den allgemeingültigen Mindestlohn zahlen mussten. Diesen hatte die Mindestlohnkommission zunächst auf 8,50 Euro pro Stunde festgesetzt. Seitdem wird er regelmäßig angepasst, aktuell liegt der Mindestlohn bei 9,60 Euro.

Definition Mindestlohn

Der Mindestlohn ist ein vorgeschriebenes Gehalt, das vom Staat oder in bestimmten Branchen auch von den Tarifparteien (Gewerkschaften und Arbeitgeber*innen) festgelegt wird. Dabei ist der Mindestlohn das mindeste Gehalt, das Arbeitgeber*innen ihren Arbeitnehmer*innen für ihre vollbrachte Arbeit zahlen müssen.
Es gibt unterschiedliche Mindestlohnregelungen: Während einige sich auf die Stunde, den Monat oder das Jahr beziehen, gibt es weitere, die national, regional oder branchen- bzw. berufsspezifisch gelten.
In den meisten EU-Ländern gilt ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn. Dennoch gibt es Ausnahmen wie Österreich, die skandinavischen Länder oder Italien. In diesen Ländern gibt es jedoch einen höheren Anteil an Jobs mit Tarifbindung.

Gründe für einen Mindestlohn sind unter anderem:

  • Schutz vor Ausbeutung durch Arbeitgeber*innen

  • Bekämpfung von Armut trotz bezahlter Arbeit

  • Sicherung der Grundbedürfnisse

  • Ermöglichung eines gewissen Lebensstandards

Warum wurde der Mindestlohn in Deutschland eingeführt?

Nur rund die Hälfte der Arbeitnehmer*innen war und ist in tarifgebundenen Betrieben beschäftigt. Unter anderem dies führte dazu, dass vor Einführung des Mindestlohns in vielen Branchen sehr wenig gezahlt wurde. Daher wurde im Januar 2015 flächendeckend in allen Bundesländern der gesetzliche Mindestlohn von brutto 8,50 Euro pro Stunde eingeführt. Bis zu diesem Zeitpunkt waren allgemeinverbindliche Mindestlöhne nur in bestimmten Branchen vorzufinden.

Was beinhaltet das Mindestlohngesetz?

Das Mindestlohngesetz (MiLoG) gibt vor, für wen der Mindestlohn gilt, wann er zu zahlen ist, wie die Mindestlohnkommission die Höhe festlegt und wie die Einhaltung durchgesetzt und kontrolliert wird.

Mindestlohnentwicklung 2015 bis 2022

DATUM STUNDENLOHN (BRUTTO)
01.01.2015 8,50 Euro
01.01.2017 8,84 Euro
01.01.2019 9,19 Euro
01.01.2020 9,35 Euro
01.01.2021 9,50 Euro
01.07.2021 9,60 Euro
01.01.2022 9,82 Euro
01.07.2022 10,45 Euro

 

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