Seit dem 01.10.2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12 Euro brutto und gilt mit wenigen Ausnahmen für Arbeitnehmende ab 18 Jahren. Dennoch gibt es Branchen, die von dem gesetzlichen Mindestlohn abweichen und eigenen Branchenmindestlöhnen unterliegen. Diese übersteigen in den meisten Fällen den gesetzlichen Lohn und beruhen auf Tarifverträgen, die Arbeitgeber und Gewerkschaften ausgehandelt haben. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Verträge auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) allgemeingültig gemacht. Aus diesem Grund haben nicht nur tarifgebundene Arbeitnehmende in den betroffenen Branchen einen Anspruch auf den Branchenmindestlohn, sondern alle Beschäftigten in dem Sektor.
Der Branchenmindestlohn gilt für alle Arbeitnehmenden aus folgenden Branchen:
Auch Arbeitnehmende, die in Deutschland arbeiten, deren Arbeitgeber jedoch im Ausland ansässig sind, profitieren vom Branchenmindestlohn. Die Beschäftigten in Branchen, die vom gesetzlichen Mindestlohn betroffen sind, müssen ihre Arbeitsstunden dokumentieren. Dies gilt auch für Arbeitnehmende, die den Branchenmindestlohn bekommen. Die Mindestlohn-Ausnahmen, beispielsweise für minderjährige Schüler*innen, gelten nicht für den Branchenmindestlohn. Dementsprechend gelten diese branchenspezifischen Mindestvergütungen für alle Beschäftigten, unabhängig davon, welche gesetzlichen Mindestlohnausnahmen es gibt. Gleichzeitig ist er eine Lohnuntergrenze, weshalb Arbeitnehmende auch mehr als den Branchenmindestlohn verdienen können.
Branche/Berufsgruppe |
Datum |
Branchenmindestlohn pro Stunde |
Abfallwirtschaft |
01.10.21 bis 30.09.22 |
10,45 Euro |
Berufliche Aus- und Weiterbildung Pädagogisches Personal
Pädagogisches Personal mit zusätzlichen Qualifikationen (z. B. Bachelor-Abschluss) |
01.01.22 bis 31.12.22
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17,18 Euro
17,70 Euro |
Dachdecker*innen Ungelernte Arbeitnehmer*innen
Gesell*innen |
01.01.22 bis 31.12.22 01.01.22 bis 31.12.22
01.01.22 bis 31.12.22 01.01.23 bis 31.12.23 |
13,00 Euro 13,30 Euro
14,50 Euro 14,80 Euro |
Elektrohandwerk |
01.01.22 bis 31.12.22 01.01.23 bis 31.12.23 01.01.24 bis 31.12.24 |
12,90 Euro 13,40 Euro 13,95 Euro |
Fleischwirtschaft |
01.01.22 bis 30.11.22 01.12.22 bis 30.11.23 01.12.23 bis 30.11.24
|
11,00 Euro 11,50 Euro 12,30 Euro |
Gebäudereinigung Innen- und Unterhaltsreinigung
Glas- und Fassadenreinigung |
01.01.22 bis 31.12.22 01.01.23 bis 31.12.23
01.01.22 bis 31.12.22 01.01.23 bis 31.12.23
|
11,55 Euro 12,00 Euro
14,81 Euro 15,20 Euro |
Gerüstbauer*innen |
01.10.21 bis 30.09.22 01.10.22 bis 30.09.23
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12,55 Euro 12,85 Euro |
Maler- und Lackierer*innen Ungelernte Arbeitskräfte
Gelernte Arbeitskräfte, Gesell*innen
|
01.05.21 bis 31.05.22
01.05.21 bis 31.05.22
|
11,40 Euro
13,80 Euro |
Pflege Ungelernte Arbeitskräfte
Gelernte Arbeitskräfte, Pfleger*innen
Gelernte Arbeitskräfte mit zusätzlichen Qualifikationen, Pflegefachkräfte |
01.09.21 bis 31.03.22 01.04.22 bis 30.04.22
01.09.21 bis 31.03.22 01.04.22 bis 30.04.22
01.09.21 bis 31.03.22 01.04.22 bis 30.04.22
|
12,00 Euro 12,55 Euro
12,50 Euro 13,20 Euro
15,00 Euro 15,40 Euro
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Schornsteinfeger*innen |
Seit 01.2021 |
13,80 Euro |
Steinmetz- und Steinbildhauer*innen |
01.11.21 bis 31.07.22 01.08.22 bis 30.09.23
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12,85 Euro 13,35 Euro |
Zeitarbeit |
01.04.21 bis 31.03.22 01.04.22 bis 31.12.22 |
10,45 Euro 10,88 Euro |
Eine Besonderheit bildet das Bauhauptgewerbe, denn hier variieren die Mindestlöhne stark nach Arbeitsort und Qualifikation. Arbeitnehmende in den neuen Bundesländern erhalten unabhängig von ihrer Lohngruppe 12,85 Euro stündlich als Untergrenze. Für Arbeitende der Lohngruppe 1, beispielsweise Fachpraktiker*innen oder Hilfsarbeiter*innen am Bau, gilt seit Januar 2021 ein bundesweit stündlicher Lohn von 12,85 Euro. Beschäftigte der Lohngruppe 2, das heißt Facharbeitende mit einer Ausbildung, erhalten in den alten Bundesländern 15,70 Euro und in Berlin 15,55 Euro stündlich.
Der Mindestlohn für Beschäftigte in Geld- und Wertdiensten schwankt ebenfalls innerhalb der Bundesländer. Zusätzlich ist er davon abhängig, ob die Arbeitnehmenden in der Geldbearbeitung oder im Geld- und Werttransport arbeiten. Seit 2020 variiert der stündliche Mindestlohn zwischen 12 und 18 Euro.
Der Branchenmindestlohn übersteigt in einem Großteil der Branchen den gesetzlichen Mindestlohn. Dies gilt jedoch nicht für die Textil- und Bekleidungsindustrie, Wäschereidienstleistungen im Objektgeschäft und Land- und Forstwirtschaft. In diesen Branchen beträgt er 9,82 Euro pro Stunde und entspricht demnach der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns (Stand 01.01.2022).