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Wie umgehen Arbeitgeber den Mindestlohn?

Die kreative Ader vieler Arbeitgeber kommt seit der Mindestlohn-Einführung am 01. Januar 2015 zum Vorschein: Mit verschiedenen Tricks versuchen Unternehmen um den Mindestlohn herumzukommen. Daher erhalten selbst nach sechs Jahren nach der Mindestlohn-Einführung immer noch nicht alle Beschäftigten in Deutschland den derzeitigen Mindestlohn von 9,82 Euro brutto pro Stunde.
 
Nach Angaben der Bundesregierung hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Bundeszollverwaltung (FKS) 1.715 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz im ersten Halbjahr 2021 eingeleitet. 7,5 Millionen Euro Bußgelder wurden im Zuge dessen angeordnet. Übrigens haften Unternehmen bei Verstößen auch für ihre Subunternehmen und können bei Unterschreitung des Mindestlohns bis zu 500.000 Euro Strafe kassieren.
Besonders betroffen von Mindestlohnbetrugsversuchen sind die Niedriglohn-Branchen wie zum Beispiel das Baugewerbe, Hotels und Gaststätten, die Gebäudereinigung und der Einzelhandel. Zudem sind insbesondere Leiharbeiter*innen, Minijobber sowie Menschen mit einem niedrigen Bildungsabschluss durch den Betrug ihres Arbeitgebers bzw. ihrer Arbeitgeberin benachteiligt.

Das Arbeitszeiten-Schlupfloch

Bei diesem Trick schreiben Unternehmen zwar die Monatslöhne in den Vertrag, aber nicht die dafür zu leistenden Arbeitsstunden. Auf diese Weise umgehen Arbeitgeber die Vergütung von Überstunden. Besonders Personen in Teilzeit sind von diesem Vorgehen betroffen.

Bezahlung pro Stück

Nicht erreichbare Ziele sind ein weiterer Einfall der Arbeitgeber. Durch die Vorgabe eines Leistungspensum pro Stunde, welches in der Zeit nicht erfüllbar ist, wird der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin dazu genötigt, die restliche Arbeit in unbezahlten Überstunden fertigzustellen.

Das Bezahlen von ausgewählten Arbeitstätigkeiten

Arbeitszeit, die vergütet werden müsste, wird nicht mit berechnet. Zum Beispiel wird der Barkeeper nur für die Zeit am Gast bezahlt und nicht für den Aufbau der Bar oder die anschließende Reinigung und Inventur.

Der Einfall mit der Abrufzeit

Einige Branchen (z. B. die Gastronomie) haben sich eine sogenannte Abrufzeit zunutze gemacht. Bei dieser werden die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zwar zu einer bestimmten Uhrzeit angefordert, kommen aber erst zum Einsatz bei genug Gästen. Auf diese Art und Weise ist der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin zwar vor Ort, muss aber nicht bezahlt werden, da er bzw. sie nicht aktiv arbeitet.

Der Einfall mit der Pause

Der Einfall mit der Abrufzeit ist vergleichbar mit dem Pausen-Trick. Lastwagenfahrer*innen zum Beispiel werden nicht für Ihre Pausen bezahlt. Das Ergebnis: Der Arbeitstag wird verlängert und der Stundenlohn sinkt.

Zusatzleistungen in Rechnung stellen

Einige Arbeitgeber stellen ihren Angestellten Material- oder Essenskosten zu überhöhten Preisen in Rechnung und ziehen diese anschließend vom Lohn ab.

Die Insolvenz-Vortäuschung

Besonders gerne wird die Mindestlohnregelung in der Bauwirtschaft missachtet. Nach Angaben der Bundesregierung entfielen allein 490 eingeleitet Ermittlungsverfahren und damit gut zwei Millionen Euro Bußgeld auf Baufirmen. So kann es zum Beispiel vorkommen, dass Unternehmen kurz vor Fertigstellung eines Gebäudes „verschwinden“ und die letzte Lohnzahlung ausbleibt. Von diesem Vorgehen sind insbesondere Bauarbeiter*innen aus anderen Ländern betroffen, die in Deutschland tätig sind. Durch die Sprachbarriere haben sie kaum eine Chance sich rechtlich zu Wehr zu setzen.

Die Selbstständigkeit-Masche

Vornehmlich in der Pflegebranche werden Beschäftigte zu Schein-Selbstständigen gemacht. Diese würden zu den Mindestlohnausnahmen gehören und somit keinen Anspruch auf den Mindestlohn haben.

Was tun, wenn Unternehmen den Mindestlohn nicht zahlen?

Sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen den Mindestlohn nicht zahlen oder Tricks zur Umgehung des Mindestlohns anwenden, gibt es einige Schritte, welche Sie veranlassen können, um Ihren Mindestlohn zu erhalten. Der erste Ansprechpartner bei Unstimmigkeiten ist der Betriebsrat, sofern einer im Unternehmen vorhanden ist. Zudem können Gewerkschaften bei Problemen mit dem Mindestlohn helfen. Als Mitglied einer Gewerkschaft gibt es außerdem automatisch einen Rechtsschutz, wenn es zu einer Klage gegen den Arbeitgeber kommt.

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