Unter Altersrente versteht man die Hauptleistung der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Sie wird nach Erreichen der Altersgrenze bis zum Lebensende ausbezahlt. Weitere Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sind die Erwerbsminderungs- und die Hinterbliebenenrente. Die Altersrente geht auf die Sozialreformen unter Bismarck zurück und ist ein wesentlicher Eckpfeiler des solidarisch finanzierten Sozialversicherungssystems. Sie ist umlagefinanziert, d.h. die eingezahlten Beiträge der aktiven Beschäftigten werden direkt an die Rentenempfänger ausbezahlt.
Generell wird unter Altersrente die sogenannte Regelaltersrente verstanden, aber die Rentenversicherung kennt auch besondere Formen der Altersrente: die Altersrente für Schwerbehinderte, für langjährig Beschäftigte, für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute sowie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Alle Rentenversicherten, die ab 1964 geboren wurden, können mit 67 Jahren in Rente gehen. Die Regelaltersrente wird nur auf Antrag gezahlt und wird frühstens einen Monat nach Erreichen der Altersgrenze das erste Mal geleistet, bei späterer Beantragung frühestens ab dem Monat der Antragstellung.
Die Höhe der Rente richtet sich gemäß der sogenannten Rentenformel nach den individuell erworbenen Entgeltpunkten, d.h. sie ist abhängig von den geleisteten Rentenbeiträgen und dem Rentenwert, der von der allgemeinen Lohnentwicklung abhängt. Wird die Rente erst später in Anspruch genommen, erhöht sich ihr Wert um 0,5 Prozent pro Monat, der nach Erreichen der Altersgrenze gearbeitet wird. Darüber hinaus darf ein Rentner unbeschränkt zu seiner Altersversicherung hinzuverdienen, ohne dass es zu Abzügen bei der Rente kommt. Für die anderen Formen der Altersrente gelten gesonderte Regelungen.
Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern geleistet. Der Beitragssatz beträgt im Augenblick 19,9 Prozent. Um bei einer wachsenden Zahl von Rentnern die Finanzierbarkeit des Rentensystems zu erhalten, wird die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Ob dies bei einem wachsenden Niedriglohnsektor, vermehrt unterbrochenen Erwerbsbiographien und einem verhältnismäßig geringen Anteil an älteren Arbeitnehmern an der erwerbstätigen Bevölkerung tatsächlich ausreichen wird, um die Rente langfristig zu sichern, bleibt abzuwarten.