Die Altersvorsorge ist in der heutigen Zeit besonders wichtig geworden. Reichte es vor Jahren noch, in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen, muss man heute eine zusätzliche Altersvorsorge abschließen. Denn von der monatlichen Rente der Rententräger wird in zehn Jahren kaum noch jemand seinen Lebensunterhalt bestreiten können.
Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten der Altersvorsorge. Zum einen wären da die Lebensversicherungen und zum anderen die speziellen Altersvorsorgen, wie zum Beispiel die Rürup- und die Riesterrente. Dann gibt es selbstverständlich noch die verschiedenen Anlageformen, wie Aktien, Tagesgeld, Festgeld und vieles mehr.
Besonders bei der Riester- und Rüruprente gibt es einige Unterschiede. Denn nicht jeder kann eine solche abschließen. Vor allem die Riesterrente ist hauptsächlich für pflichtversicherte Arbeitnehmer gedacht und auch für diese von Vorteil. Anders bei der Rüruprente – diese bringt gerade den Selbständigen große Vorteile und ist eine attraktive Altersvorsorge. Auch werden die beiden Altersvorsorge-Möglichkeiten unterschiedlich gefördert und bringen Vor- und Nachteile mit sich. Die Riesterrente zum Beispiel wird über Zulagen (Kinder- und Grundzulage) wie auch zum Teil mit Steuervorteilen gefördert. Die Rüruprente dagegen wird nur über Steuervorteile gefördert.
Aber auch die Steuerregelung der beiden Altersvorsorge Modelle sind unterschiedlich und daher sollte genau durchdacht werden, welche Altersvorsorge für sich selbst in Frage kommt. Denn beim Riester-Vertrag sind die Renten wie auch die Kapitalleistungen voll steuerpflichtig. Der Rübensirup-Vertrag hingegen ist nur teilweise steuerpflichtig, wobei der Beginn der Rente entscheidend, für den steuerpflichtigen Teil ist. Denn war der Rentenbeginn im Jahre 2005, werden nur 50 Prozent der Rente versteuert. Diese steigt allerdings bis zum Jahr 2020 um jährlich 2 Prozent und liegt dann bei 80 Prozent, wenn der Rentenbeginn 2020 ist. Bis 2040 steigt die Steuer dann wieder jährlich um 1 Prozent und ist somit ab dem Jahr 2040 voll steuerpflichtig.
Bei beiden Altersvorsorge-Modellen sollten allerdings Zusatzverträge abgeschlossen werden, die die Zeit nach dem Ableben des Vertragsnehmers sichern. Denn wird kein Zusatzvertrag geschlossen, kann zum Beispiel bei der Rüruprente der komplette Betrag verfallen, wenn der Rürup-Sparer vor dem 60. Lebensjahr stirbt.
Jeder, der eine Altersvorsorge in Erwägung zieht, sollte vor allem genau vergleichen.