Was muss man tun, bei der Besteuerung von Renten? Großes Thema, momentan bei allen Rentnern. Muss ich eine Steuererklärung abgeben, wenn ich Rente beziehe, oder was muss ich tun. Aufgrund eines Gerichtsurteils wurde de Stein ins Rollen gebracht. Beamten mussten bisher ihre komplette Rente voll versteuern und Angestellte mussten nur den Ertragsanteil versteuern. Dieses Verfahren wurde als widersprüchlich und überholt angesehen und deshalb ist die Änderung in Kraft getreten.
Was müssen denn alles für Renten überhaupt besteuert werden? Unter die steuerpflichtigen Renten fallen folgende, die gesetzlichen Altersrenten, Renten aus landwirtschaftlichen Alterskassen, Renten aus berufsständischen Alterskassen, Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Witwen- und Waisenrente und Sterbegelder. Steuerfreie Renten sind, aus gesetzlichen Unfallversicherungen, Kriegs- Wehrdienst- und Zivildienstrenten sowie Wiedergutmachungsrenten.
Eine Steuererklärung ist einzureichen, wenn das Einkommen bei alleinstehenden über 7.664 Euro und bei verheirateten über 15.329 Euro liegt. Alles darunter ist nicht steuerbar. Es sei denn, es liegen noch andere Einkünfte vor. Wie Betriebsrenten, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitaleinkünfte und Zinsen. Steuern sind erst dann zu zahlen, wenn die Freibeträge überschritten werden. Der steuerpflichtige Teil der Rente wird ab dem 01.01.2006 um 2 Prozentpunkte angehoben. Heißt 2006 sind es 52 Prozent, 2007 sind es 54 Prozent usw. Die Einkommensteuererklärung muss immer bis spätestens 31.05. des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht werden. Also Abgabetermin für die Erklärung 2010 ist der 31.05.2011. Die Erklärung wird fällig zur Besteuerung, wenn die gesetzlichen Grenzen überschritten werden.
Welche Formulare gehören zu Steuererklärung. Außer den üblichen Formularen, wie der Mantelbogen, die Anlage N, die Anlage der Kapitaleinkünfte und die Anlage zur Vermietung und Verpachtung, gehört speziell bei Renten die Anlage R. In dieses Formular gehört immer der Jahresbruttobetrag, dieser stimmt nicht mit dem ausbezahlten Betrag überein. Die einbehaltenen Beträge für Kranken- und Pflegeversicherung werden nicht abgezogen. Diese können aber wiederum als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Auch Bundesbürger, die im Ausland ansässig sind, müssen der Verpflichtung nachgehen und eine Steuererklärung abgeben.