Die private Rentenversicherung basiert auf einer freiwilligen Altersvorsorge, die abgeschlossen werden kann, aber nicht verpflichtend ist, dafür aber im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung allen Berufsgruppen offen steht – was so nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung möglich ist.
Zum Beispiel sind Hausfrauen und Selbstständige nicht automatisch im gesetzlichen Altersvorsorgesystem integriert. Nur wer versicherungspflichtig ist kann bei Rentenbeginn eine gesetzliche Pension erhalten. Allerdings wiegen die Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung schwer – die Waage zwischen Einzahlern und Beziehern ist bereits seit Jahren ins Ungleichgewicht geraten und führt dazu, dass zahlreiche Pensionisten nicht mehr alleine von der gesetzlichen Altersvorsorge leben können. Ein zusätzlicher Schutz, um im Alter finanziell abgesichert zu sein, wird somit für sowohl alle Versicherungsbefreiten wie auch für alle gleichermaßen Pflichtigen notwendig.
Eine private Rentenversicherung abzuschließen ist einerseits in Form einer Einmalzahlung und anderseits in monatlichen Raten möglich. Bei der so genannten Sofortrente wird die Altersvorsorge in einem Betrag vollständig eingezahlt und dann in den Jahren bis zur Pension verzinst – ein Rentenmodell, das in Deutschland auf hohes Interesse stößt. Allerdings wird dafür eine vergleichsweise hohe Summe fällig, alleine um die Zinseffizienz zu steigern. Eine Alternativoption ist die private Rentenversicherung, die in monatlich vereinbarten Raten eingezahlt wird und zu einem festgesetzten Zeitpunkt fällig wird – was jedoch nur dann wirklich einen effektiven Ertrag bringt, wenn bereits in den ersten Berufsjahren der Vertrag abgeschlossen wird.
Eine besondere Form der privaten Rentenversicherung ist die Riester Rente. Sie gehört eigentlich auch zu der privaten Altersvorsorge, allerdings gibt es zusätzlich staatliche Zuschüsse pro Jahr, die separat beantragt werden müssen und sich regelmäßig in ihrer Höhe anpassen.