Gibt es eine Riester Förderung und was erhalte ich dabei. Die Riester Rente gibt es seit dem 01. Januar 2002. Walter Riester hat die private Rentenvorsoge ins Leben gerufen, der damalige Minister für Arbeit und Soziales. Die zusätzliche Rente bringt für den versicherten außer Steuervorteilen, noch zusätzliche Förderungen. Alle Arbeitnehmer, Wehr- und Zivildienstleistende, Beamte, Arbeitslose oder auch Minijobber können sich die Riester Rente zunutze machen. Bedingung ist, der Beantrager der Riester Rente muss in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Die Einzahlungen der Beiträge in die Rente erfolgen monatlich. Wobei der Betrag oft einkommensabhängig ist. Jedoch kann man den Beitrag auch flexibel gestalten, eine Erhöhung, eine Absenkung oder gar eine Aussetzung sind jederzeit möglich.
Doch wie sehen jetzt eigentlich die Förderungen, bei der Riester Rente aus. Da gibt es lange Liste, mit Förderungen, die einem zustehen. Die Förderungsquote liegt bei bis zu 67 Prozent. Die private Altersfürsorge wird staatlich gefördert, durch Zulagen oder Steuerfreiheit. Die Riester Rente ist eine völlig freiwillige Sache. Die Beträge können jederzeit, ohne irgendwelche Verluste in Kauf nehmen zu müssen, ausgesetzt werden. Bei Ehepartnern kann jeder einen Riester Rente beantragen, auch wenn nur ein Teil förderungsberechtigt ist.
Für jedes im Haushalt wohnende Kind, das Kindergeld berechtigt ist, besteht Anspruch auf einen Kinderzuschlag. Der bis 2006 bei 185 Euro lag und bei Kindern, die nach dem Stichtag geboren sind bei 300 Euro. Schließt ein Berufsanfänger eine Riester Rente ab, vor dem 25. Lebensjahr, wird dieses mit einer Extraprämie von 200 Euro gefördert. Die Beiträge der Riester Rente können steuerlich abgesetzt werden und zwar als Sonderausgaben für zusätzliche Altersfürsorge. Ab 2008 sind Beträge bis zu 2.100 Euro absetzbar.
Personen die keine Riester Rente und somit auch keine staatlichen Förderungen, in Anspruch nehmen können, sind folgende. Alle Selbstständige, die nicht in eine gesetzliche Rentenversicherung einbezahlen. Personen, die in einem Minijob beschäftigt sind und die Sozialversicherungsfreiheit in Anspruch nehmen. Auch Pensionäre die Rente beziehen, können nicht in den Genuss der Vorteile einer Riester Rente kommen. Ebenso durch das Raster fallen, Personen die eine Berufsunfähigkeitsrente beziehen, Studenten und Harz IV Empfänger.