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Was sind Renten?

Unter Renten versteht man im Allgemeinen alle Leistungen, die einem nach dem Erwerbsleben als Altersruhegeld oder Pension gezahlt werden. Im ursprünglichen Sinne bezeichnet Rente eine Zahlung, die eine Rückerstattung aufgrund einer Vorleistung darstellt wie z.B. Pachtzinsen oder Zinsen auf Geldanleihen. Daher wird auch der Handel mit Geldanleihen am “Rentenmarkt” vorgenommen, in Abgrenzung zum Aktienmarkt. Die Zahlung von Altersrenten erfolgt in diesem Sinne ebenfalls aufgrund von bereits erbrachten Einzahlungen in ein Rentensystem. Die Auszahlungen erfolgen je nach Art der Altersversicherung monatlich nach dem Ende des Erwerbslebens oder ab einem vertraglich festgelegten Datum. Im Falle einiger privater Rentenanlagen kann auch eine Gesamtsumme am Ende der Vertragslaufzeit ausgezahlt werden.


Das bekannteste Rentensystem in Deutschland ist die gesetzliche Rente, in der alle erwerbstätigen Arbeiter und Angestellten versichert sind. Die Altersversorgung von Beamten hingegen erfolgt durch Pensionszahlungen aus den Staatshaushalten, für die Rückstellungen gemacht werden. Die Einführung der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung unter Bismarck stellte einen entscheidenden Fortschritt dar und ist weiter ein Pfeiler des deutschen Sozialstaats. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung ist auch die Betriebsrente als weiterer Pfeiler der Erwerbstätigenrente sehr verbreitet, die betriebsabhängig eine deutliche Verbesserung der Alterseinkünfte darstellen kann.

Darüber hinaus sind auch private Rentenversicherungen weit verbreitet, wozu man unter anderem die Riester- und Rüruprente wie auch die Lebensversicherung zählt. Speziellere Rentenarten stellen Invaliditäts-, Unfall- oder Witwenrenten dar. In diesen Fällen erfolgen Rentenzahlungen entweder aufgrund von Unglücken, die eine weitere Erwerbstätigkeit unmöglich machen oder den Lebenspartner im Falle des Ablebens des Hauptverdieners absichern.

Die Finanzierung der Rentensysteme erfolgt entweder solidarisch, wie in der gesetzlichen Rentenversicherung, bei der die Gesamtheit der Arbeitnehmer durch ihre Beiträge die Rentenzahlungen der Pensionäre finanzieren – weshalb man auch von einer Umlagefinanzierung spricht. Private Rentenversicherungen hingegen sind kapitalgedeckt, d.h. die Rentenzahlungen erfolgen aus vorher angelegten Beiträgen, in die auch staatliche Zuschüsse wie im Fall der Riester- und Rüruprente fallen.

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