Die Witwenrente wird nach dem Tod eines Ehepartners an den verwitweten Partner ausgezahlt. Diese Art der Rentenzahlung soll dazu dienen, den überlebenden Ehepartner vor Bedürftigkeit zu schützen, wenn er oder sie selbst keinen entsprechenden Rentenanspruch erarbeitet hat. Dies trifft natürlich vor allem auf hinterbliebene Ehefrauen zu. Andererseits soll die Witwenrente den Lebensstandard des verwitweten Ehepartners über den Tod des Hauptverdieners hinaus sichern. Im ersten Vierteljahr nach Eintreten des Todes wird weiterhin die volle Rente des Verstorbenen an den Hinterbliebenen ausbezahlt.
Nach Ablauf dieses sogenannten Sterbevierteljahres wird die Witwenrente dann in zwei Formen untergliedert, es gibt die kleine Witwenrente und die große Witwenrente. Grundsätzlich bekommt diese Art der Rente jedoch nur, wer mindestens ein Jahr verheiratet war.
Eine kleine Witwenrente in Höhe von 25 Prozent der Rente des Verstorbenen bekommt der hinterbliebene Ehepartner dann, wenn ihm oder ihr ein gewisser Eigenbeitrag zum Lebensunterhalt zugemutet werden kann. Diese Rente wird nur solange bezahlt, wie der verwitwete Ehepartner nicht erneut eine Ehe eingeht.
Die große Witwenrente beträgt zwischen 55 und 60 Prozent der Rente des Verstorbenen. Sie soll dem hinterbliebenen Ehepartner zur vollständigen Bestreitung des Lebensunterhalts dienen. Diese Rente ist mit gewissen Voraussetzungen belegt. Der Bezieher muss entweder ein Kind unter 18 Jahren erziehen oder für ein behindertes Kind sorgen, erwerbsgemindert sein, oder das Alter von 47 Jahren überschritten haben.
Einkünfte werden auf die Bezüge von Witwenrente angerechnet, wenn sie den jährlichen Freibetrag überschreiten. Bei den Altfällen gibt es jedoch gewisse Ausnahmen für die Anrechnung. Sind Einkünfte vorhanden, sollte man sich am besten noch vor dem Stellen eines Antrages auf Witwenrente über die individuelle Situation erkundigen. Einen ersten Überblick kann man sich ebenfalls im Internet verschaffen. Dort gibt es neben vielen wertvollen Informationen auch Rentenrechner, die nach Eingabe der eigenen Daten die ungefähre Höhe der zu erwartenden Witwenrente angeben.