Das von vielen lang ersehnte Renteneintrittsalter ist der Zeitpunkt, bei dem der Rentner in Ruhestand gehen kann, ohne Verluste von Rentenpunkten in Kauf nehmen zu müssen.
Bislang lag das Renteneintrittsalter bei 65 Jahren, doch dies hat nun ein Ende. Im Jahr 2008 lieferten Politiker sich hitzige Debatten über eine Erhöhung des Renteneintrittsalters. Der Grund für die Diskussionen ist der demographische Wandel. Die Geburtenraten gehen zurück, während das Durchschnittsalter eines Menschen steigt. Immer weniger Steuerzahler müssen für immer mehr Rentner im Sinne des Generationenvertrags aufkommen, was den Erhalt des jetzigen Renteneintrittsalters von 65 unhaltbar macht. Eine Rentenreform musste her und diese besagt, dass das Rentenalter schrittweise auf 67 Jahre angehoben wird. Ab 2012 tritt diese Neuregelung in Kraft.
Wer vor 1947 geboren wurde, bleibt von dieser Änderung verschont. Ebenfalls unberührt von der neuen Regelung sind Personen, die 45 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt haben. Wer sich der Kindererziehung widmete, kann sich die jeweiligen Zeiten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes anrechnen lassen. Klaffen im Lebenslauf Zeiten der Arbeitslosigkeit, könnte es knapp werden, denn Arbeitslosigkeit kann nicht angerechnet werden.
Für alle, die nicht in den Genuss der obigen Ausnahmeregelungen fallen, läuft die Reform wie folgt ab:
Jahrgang und Anhebung des Renteneintrittsalters um
1947 | 1 Monat |
1948 | 2 Monate |
1949 | 3 Monate |
1950 | 4 Monate |
1951 | 5 Monate |
1952 | 6 Monate |
1953 | 7 Monate |
1954 | 8 Monate |
1955 | 9 Monate |
1956 | 10 Monate |
1957 | 11 Monate |
1958 | 12 Monate |
1959 | 14 Monate |
1960 | 16 Monate |
1961 | 18 Monate |
1962 | 22 Monate |
1963 | 17 Monate |
1964 | 24 Monate |
Wer in dem Jahr 1964 oder später geboren wurde, wird also das neue Renteneintrittsalter voll abwarten müssen und kann erst mit 67 Jahren in Rente gehen. Wem das zu lange dauert und wer es nicht abwarten kann, endlich in den verdienten Ruhestand zu gehen, sei es aus gesundheitlichen oder privaten Gründen, der muss mit Abzügen rechnen. Es ist möglich nach 35 Jahren im Arbeitsleben in Rente zu gehen. Pro vorzeitigem Rentenmonat wird die Rente 0,36 Prozent geringer ausfallen. Ein Grund, sich frühzeitig über sein Renteneintrittsalter Gedanken zu machen.