Bis vor dem Bologna Prozess erlangten Studenten an einer Fachhochschule – oder kurz FH – einen Diplomabschluss, nach der dritten Reformierung des Hochschulgesetzes in Deutschland sind nun an Fachhochschulen Bachelor- Masterstudiengänge möglich bzw. sollen ausschließlich möglich sein.
Allerdings ist die dritte Hochschulreformierung in Deutschland noch nicht vollständig abgeschlossen und deshalb bieten einige FHs noch den Diplomstudiengang an. Die Kernbereiche einer Fachhochschule liegen in den Gebieten der Wissenschaft, Technik, Gestaltung, Rechts- und Sozialwissenschaft und Wirtschaft. Um an einer FH studieren zu können wird die allgemeine Fachhochschulreife oder in manchen Studiengängen ein Meisterabschluss vorausgesetzt.
Je nach Fachhochschule oder Studienfach kann entweder seit 1998 ein gestuftes Bachelor- und Masterstudium oder aber ein Diplomstudiengang belegt werden. Eine Promotion an einer FH ist hingegen ist nicht möglich, weil Fachhochschulen in Deutschland rechtlich keine Handhabe dazu besitzen. Aber grundsätzlich ist es für Masterabsolventen möglich, an einer Universität die Promotion nachzuholen.
Die Entstehung der deutschen Fachhochschulen liegt noch nicht einmal sehr weit zurück. Erst in den 1970ern – nach der zweiten Reformierung des deutschen Hochschulgesetzes – bekamen Fachhochschulen ihren festen Platz zugeschrieben. Aber eine FH sollte zunächst nur als reine Lehreinrichtung fungieren. In den 1980ern und 1990ern änderte sich das Bild und auch FHs erhielten – wie Universitäten – Forschungsaufträge, die inzwischen fest im Hochschulgesetz verankert sind. Allerdings erhält nicht der Universitätsprofessor, sondern die FH den Forschungsauftrag.
Heute gibt es in Deutschland insgesamt 355 Hochschularten, davon sind 165 Fachhochschulen und im Wintersemester 2000/2001 waren es mehr als 450.000 Studenten, die an einer FH studierten.