Die Promotion ist im universitären Bereich die Verleihung der Doktorwürde - bis auf die Humanmedizin, wo das Studium erst mit der Erlangung der Doktorwürde endet, setzt die Promotion eine dem Master Studium folgende meist zweisemestrige Ausbildung und eine selbständig verfasste, auf wissenschaftlichen Grundsätzen beruhende Doktorarbeit voraus, die einen Beitrag zur Erweiterung des Wissens im jeweiligen Fach darstellen sollte und neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten muss. Nach universitären Grundsätzen befähigt die Doktorwürde zur selbständigen wissenschaftlichen und forschenden Arbeit im jeweiligen Fachgebiet - und die Doktorarbeit wird als Beweis dafür herangezogen, dass der Kandidat auch dazu befähigt ist.
Nach der Promotion kommt als weiterer akademischer Schritt im selben Fach nur noch die Habilitation in Frage, mit der man die Professorenwürde erlangt, und den Zusatz Dr. habil. am akademischen Titel. Für berufliche Karrieren spielt die Habilitation jedoch nur eine untergeordnete Rolle, sie wird nur von denjenigen angestrebt, die auch tatsächlich eine akademische Karriere im Auge haben, und eines Tages eine Professorenstelle in ihrem Fach an einer Universität innehaben wollen.
Außer bei den Medizinern gehört zur förmlichen Erlangung der Doktorwürde - schon seit dem frühen Mittelalter, aber ebenso heute immer noch - neben dem Vorlegen der Dissertation, also der Doktorarbeit, vor einem Prüfungsgremium auch eine mündliche Prüfung über das Fachgebiet oder in manchen Fächern auch eine mündliche akademische Disputation über das Thema der Doktorarbeit. Diese seit dem 13. Jahrhundert üblichen Förmlichkeiten wurden trotz aller Modernisierungen und Änderungen im Zuge von Bologna bei der Promotion immer noch unverändert behalten - und werden ganz sicher noch im nächsten Jahrhundert noch so bestehen.