Augenärzte und Augenärztinnen (bzw. Fachärzte und Fachärztinnen für Augenheilkunde) führen Behandlungen am Sehorgan durch. Sie therapieren Erkrankungen am Auge und den zugehörigen Anhangsorganen.
Bevor eine Augenärztin eine Behandlung am Auge durchführt, führt sie zunächst das Anamnesegespräch mit ihrem Patienten, um das Befinden sowie Vorerkrankungen festzustellen. Erst dann beginnt sie mit der Untersuchung, indem sie beispielsweise Sehtests oder Augendruckmessungen durchführt. Sobald sie eine Diagnose stellt, berät sie ihren Patienten bezüglich des Krankheitsverlaufes und des weiteren Vorgehens und stellt einen Behandlungs- bzw. Therapieplan auf. Kommt die Ärztin zu dem Schluss, dass die Erkrankung medikamentös behandelt werden kann oder muss, so verschreibt sie beispielsweise Tropfen oder Salben. Bei Fehlsichtigkeit kann auch die Verschreibung einer Brille oder von Kontaktlinsen in ihren Aufgabenbereich fallen. Erfordern es die Umstände und hat sie die entsprechende Qualifikation, so führt sie Operationen am Auge durch. Sie ordnet weiterhin Rehabilitationsmaßnahmen an, führt präventive Untersuchungen durch und bietet Gesundheitsberatung an.
Neben rein medizinischen Aufgaben übernimmt eine Augenärztin außerdem Tätigkeiten, die die Organisation und Verwaltung betreffen. Sie dokumentiert den Krankheitsverlauf von Patienten, erstellt Gutachten und hilft bei der Leistungsabrechnung.
Auch forschende und lehrende Aufgabenbereiche sind möglich, wenn eine Augenärztin in einer Universitätsklinik arbeitet.
Augenärztinnen finden in verschiedenen Einrichtungen für ärztliche Versorgung Arbeit. In Facharztpraxen, in denen sie entweder angestellt oder selbstständig tätig sind, bestimmen sich ihre Arbeitszeiten weitestgehend nach den Öffnungszeiten der Praxis. Dennoch führen sie in regelmäßigen Abständen auch den Notdienst in der Nacht oder an Wochenenden aus. In Krankenhäusern hingegen können die Arbeit im Schicht-, Nacht- und Bereitschaftsdienst sowie der Dienst an Wochenenden und Feiertagen zum Alltag gehören. Weitere berufliche Einsatzmöglichkeiten ergeben sich in Gesundheitsämtern und in der medizinischen Forschung und Lehre.
Die Tätigkeit als Facharzt für Augenheilkunde erfolgt nach einerfünfjährigen beruflichen Weiterbildung, die an Universitätskliniken oder anderen Institutionen für medizinische Versorgung absolviert wird. Sie führt schließlich zur Facharztprüfung, die durch die Landesärztekammer, welche sich auf die Muster-Weiterbildung der Bundesärztekammer bezieht, durchgeführt wird. Darüber hinaus ist sowohl für die Zulassung zur Weiterbildung als auch für die Ausübung der Tätigkeit die Approbation als Arzt bzw. die Erlaubnis zur Verrichtung der ärztlichen Betätigung notwendig. Zudem sieht die Berufsordnung weiterhin vor, dass sich ein Facharzt regelmäßig in seinem Gebiet weiterbildet.
Ist ein Augenarzt in der Forschung und Lehre tätig, so benötigt er in der Regel eine Promotion oder Habilitation.
Der Fokus eines Augenarztes liegt auf der Gesundheit und dem Wohlbefinden seines Patienten. Es ist daher essentiell, dass er sich dieser Verantwortung bewusst ist und stets sorgsam, präzise und konzentriertarbeitet. Bei Patienten, welche sich beispielsweise vor einem Eingriff fürchten, sind besonderes Einfühlungsvermögen und Empathie gefragt. Auch Kommunikationsfähigkeiten sind gefordert, wenn zum Beispiel Krankheiten anschaulich erklärt werden müssen oder Absprachen im Team getroffen werden. Nicht zuletzt benötigt ein Augenarzt ein gewisses Fingergeschick, um auch feinste medizinische Geräte bedienen zu können. Darüber hinaus hält ein Augenarzt zu jeder Zeit die vorherrschenden Hygienebestimmungen und die ärztliche Schweigepflicht ein.