Nahezu jedes Unternehmen arbeitet heutzutage mit personenbezogenen Daten. So werden zum Beispiel Daten von Kunden, Patienten, Lieferanten, Mitarbeitern und Bewerbern aufgenommen und verarbeitet. Datenschutzbeauftragte stellen sicher, dass bei der Arbeit mit solch sensiblen Daten die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden.
Ein Datenschutzbeauftragter kommt immer dann zum Einsatz, wenn es um den Schutz personenbezogener Daten geht. So gehört es unter anderem zu seinen Aufgaben, zu prüfen, ob das Unternehmen, in dem er tätig ist, bei der Speicherung und Verarbeitung von Daten die Anforderungen des Datenschutzes umsetzt. Darüber hinaus stellt er sicher, dass die sensiblen Daten nur für ihren vorgesehenen Zweck genutzt werden. Die bereits bestehenden Datenschutzmaßnahmen überprüft er auf ihre Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Akzeptanz. Dabei schätzt er die Risiken für die betroffenen Personen ein. Besteht Optimierungsbedarf, so stellt er diesen der Geschäftsführung vor und gibt Handlungsempfehlungen. Die Überprüfungen dokumentiert er und er erstellt Prüfberichte. Zusätzlich ist er am Beschluss von technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen beteiligt.
Bevor neue Geschäftsprozesse eingeführt werden, prüft ein Datenschutzbeauftragter sie auf ihre datenschutzrechtliche Relevanz. Die bereits bestehenden Prozesse werden regelmäßig überprüft und angepasst. Dies geschieht mithilfe von Datenschutzmanagementsystemen, die der Datenschutzbeauftragte betreibt und weiterentwickelt. Um immer mit den neuesten Bestimmungen vertraut zu sein, muss er sich regelmäßig über gesetzliche Änderungen informieren und in Zweifelsfällen mit Rechtsanwälten zusammenarbeiten.
Zu den weiteren Aufgaben gehört es, andere Mitarbeiter über das Thema Datenschutz zu informieren. Unter anderem organisiert er dafür Schulungen, z. B. zum richtigen Umgang mit Kundendaten. Darüber hinaus sorgt er dafür, dass die Eigentümer der Daten diese zu jeder Zeit korrigieren, löschen oder sperren lassen können. Zusätzlich bearbeitet der Datenschutzbeauftragte Beschwerden hinsichtlich des Datenschutzes sowie sicherheitsrelevante Vorfälle.
Datenschutzbeauftragte finden in Unternehmen aller Wirtschaftsbereiche sowie in Behörden eine Anstellung. Viele betriebliche Datenschutzbeauftragte übernehmen diese Aufgabe zusätzlich zu ihrer eigentlichen Beschäftigung im Unternehmen.
Für die Arbeit als Datenschutzbeauftragte ist in vielen Fällen ein Studiumim Bereich Informationstechnik erforderlich, dazu gehören z. B. die Studiengänge Wirtschafts-, Verwaltungs- und Bioinformatik sowie IT-Sicherheit. Auch eine Aus- bzw. Weiterbildung in den Bereichen Datenverarbeitung und Informatik ermöglicht eine Tätigkeit in diesem Beruf.
Zusätzlich werden ein Fachkunde- und ein Zuverlässigkeitsnachweisbenötigt. Die Fachkunde wird durch die berufliche Qualifizierung als Datenschutzbeauftragte oder z. B. durch den Besuch von Fachseminaren erworben.
Wer einen beruflichen Aufstieg anstrebt, hat die Möglichkeit, eine Weiterbildung als IT-Sicherheitskoordinatorin, Betriebsinformatikerin oder Wirtschaftsinformatikerin im Bereich IT-Systeme zu absolvieren. Auch durch ein Studium eröffnen sich neue berufliche Möglichkeiten. Naheliegend sind z. B. die Studiengänge Informatik und Rechtswissenschaft.
Um ihre beruflichen Kenntnisse aktuell zu halten und an eventuelle Neuerungen anzupassen, können Datenschutzbeauftragte eine Anpassungsweiterbildung absolvieren. Hierfür stehen unter anderem die folgenden Themenbereiche zur Wahl: