In nahezu allen Unternehmen werden Fremdfirmen eingesetzt. Fremdfirmenkoordinatoren bzw. Fremdfirmenkoordinatorinnen sind dabei ein notwendiger Bestandteil für einen sicheren Betriebsablauf: Sie übernehmen planerische, sicherheitstechnische und organisatorische Aufgaben, um ihrem Auftraggeber Rechtssicherheit beim Umgang mit Fremdfirmen gewähren zu können.
Eng verwandte Berufe sind Fachkraft für Schutz und Sicherheit sowie Sicherheitsbeauftragte.
Verwechslungsgefahr besteht hier mit dem Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo). Diese ist jedoch im Gegensatz zur Fremdfirmenkoordinatorin ausschließlich auf Baustellen tätig.
Beschäftigte einer Fremdfirma arbeiten häufig unter hohem Zeitdruck in gefährdeten Arbeitsbereichen. Zusätzlich befinden sie sich dabei in einer für sie ungewohnten Arbeitsumgebung. Aus diesen Arbeitsbedingungen geht ein erhöhtes Unfall- und Gesundheitsrisiko hervor, welches es zu minimieren gilt. Hier tritt die Fremdfirmenkoordinatorin auf den Plan. Sie definiert die Gefährdungsbereiche und stimmt dementsprechend die Sicherheitsmaßnahmen ab.
Beschäftigte von Fremdfirmen müssen gemäß dem Arbeitsschutzgesetz § 12 (ArbSchG) sowie gemäß Vorschrift 1 § 4 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in standortspezifische Gefährdungen und die notwendigen Sicherheitsbestimmungen eingewiesen werden. Für diese verantwortungsvolle Aufgabe ist die Fremdfirmenkoordinatorin zuständig. Die Fremdfirmenkoordinatorin ist in der Regel eine Mitarbeiterin der Auftraggeberin.
Die Fremdfirmenkoordinatorin weist die Beschäftigten der Fremdfirmen in die örtlichen Gegebenheiten sowie Unfallgefahren ein. Dafür organisiert sie Rundgänge und kommuniziert die Arbeitsschutz- und Brandschutzvorgaben. Sie ist die zentrale Ansprechpartnerin in Sicherheitsfragen für den jeweiligen Auftrag, in dem sie tätig ist. Darüber hinaus erarbeitet sie Hausordnungen und Verhaltensregeln sowie Werk- und Wartungsverträge.
Zudem ermittelt die Fremdfirmenkoordinatorin die erforderlichen Arbeitsabläufe und erstellt bei Bedarf Arbeitsablaufpläne. Sie überprüft die Einhaltung dieser sowie die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen und passt sie bei Bedarf an. Dazu gehört etwa, dass sie Maßnahmen für Störungsfälle festlegt. Außerdem informiert sie die Verantwortlichen der eigenen Firma und der Fremdfirma über etwaige Planänderungen.
Die Fremdfirmenkoordinatorin greift darüber hinaus ein, wenn Sicherheitsmaßnahmen nicht eingehalten werden oder nicht ausreichen. Sie handelt dabei nicht autonom, sondern bezieht die Verantwortlichen der beteiligten Unternehmen in ihre Arbeitsschritte ein. Nur im Gefahrfall muss die Fremdfirmenkoordinatorin sofort eingreifen und die Verantwortlichen der Fremdfirma im Nachgang informieren.
Die Arbeit findet auf dem betriebseigenen Gelände statt, auf dem die Mitarbeiterinnen der Fremdfirma, Besucher und Gäste über die betriebsspezifischen Gefahren, Verhaltensregeln sowie Sicherheitsmaßnahmen informiert werden.
Fremdfirmenkoordinatorinnen werden tätig, wenn Fremdfirmen engagiert werden, sei es für die Büroreinigung oder Bauarbeiten. Fremdfirmenkoordinatorinnen werden dementsprechend in nahezu allen Unternehmen benötigt.
Fremdfirmenkoordinatoren sind in der Regel Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Betriebsräte oder Personalräte. Sie haben bereits Erfahrungen im Bereich der Personalführung und Mitarbeitermotivation gesammelt. Des Weiteren profitieren Fremdfirmenkoordinatoren von einer technischen Ausbildung. Um die Tätigkeit als Fremdfirmenkoordinator auszuführen hat er außerdem eine Fortbildung bzw. Schulung zum Fremdfirmenkoordinator abgeschlossen.
Der Fremdfirmenkoordinator sollte eine schriftlich festgelegte Weisungsbefugnis besitzen. Darüber hinaus kennt er als Mitarbeiter der Firma die betriebsspezifischen Abläufe und Besonderheiten, über die er Mitarbeiter einer Fremdfirma unterrichten muss. Außerdem ist ein selbstsicheres Auftreten seitens des Fremdfirmenkoordinators bei der Einweisung der Mitarbeiter unabdingbar.