Wenn Gefahrgut von einem Ort zu einem anderen transportiert werden soll, sind einige Gesetze und Verordnungen zu beachten. Damit der Transport reibungslos abläuft, ist qualifiziertes Personal von großer Wichtigkeit. Hier kommen Gefahrgutfahrer und Gefahrgutfahrerinnen ins Spiel, die den Transport der Güter übernehmen. Hierbei handelt es sich um Lastkraftwagenfahrer und Lastkraftwagenfahrerinnen mit einer Genehmigung zum Transport von Gefahrgut.
Teilweise findet für diese Tätigkeit auch die Bezeichnung Berufskraftfahrer Gefahrgut Verwendung.
Ein verwandter Beruf ist der des Gefahrgutbeauftragten. Dieser übernimmt die Organisation des Gefahrguttransports, bestimmt die Transportrouten und stellt sicher, dass alle Vorschriften eingehalten werden.
Der Arbeitsalltag des Gefahrgutfahrers besteht darin, Gefahrgut mithilfe eines Lastkraftwagens sicher an das vorgesehene Ziel zu bringen.Beispielsweise kann er dafür zuständig sein, Heizöl oder Diesel an die Kunden eines entsprechenden Unternehmens auszuliefern. Außerdem kann die Arbeit eines Gefahrgutfahrers darin bestehen, Sonderabfälle zu einem Entsorgungsort zu transportieren.
Neben der Führung des LKWs übernimmt der Berufskraftfahrer Gefahrgut auch das Be- und Entladen des Fahrzeugs und die Sicherung der Ladung. Häufig gehört auch die Pflege des LKWs zum Beruf des Gefahrgutfahrers. Außerdem hat er stets eine Schutzausrüstung mitzuführen. Diese beinhaltet unter anderem eine Warnweste, Schutzhandschuhe und eine Schutzbrille. Um die beförderte Ware als Gefahrgut kenntlich zu machen, hat der Gefahrgutfahrer sowohl das Fahrzeug als auch die Verpackung der Güter entsprechend zu kennzeichnen.
Bei seiner Arbeit hat sich der Gefahrgutfahrer stets an das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR, Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) zu halten. In diesem Abkommen sind wichtige Vorschriften bezüglich der Verpackung, der Sicherung und der Kennzeichnung beim Transport von Gefahrgut festgehalten.
Gefahrgutfahrer arbeiten vor allem bei Unternehmen, die Gefahrgüter produzieren, vertreiben oder entsorgen. Auch in Speditionen, die Gefahrgüter an Kunden oder andere Unternehmen liefern finden Berufskraftfahrer für Gefahrgüter Beschäftigung.
Um als Gefahrgutfahrerin arbeiten zu können, muss eine gleichnamige Schulung mit abschließender Prüfung absolviert werden. Diese wird beispielsweise von der IHK (Industrie- und Handelskammer) und vom TÜV angeboten. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Absolventen eine ADR-Bescheinigung. Diese erlaubt den Transport von Gefahrgut. Nach fünf Jahren verliert die Bescheinigung ihre Gültigkeit und kann durch eine Auffrischungsschulung und eine erneute Prüfung verlängert werden.
Um zur Schulung zur Berufskraftfahrerin Gefahrgut zugelassen zu werden, ist ein Führerschein erforderlich, der das Führen eines Lastkraftwagens erlaubt.
Nach dem Erwerb der ADR-Bescheinigung haben Gefahrgutfahrerinnen die Möglichkeit, zusätzliche Aufbaukurse zu absolvieren. Diese berechtigen beispielsweise zum Transport von explosiven Gütern oder radioaktiven Stoffen.