Kein Gebäude kommt ohne Wände aus – daher ist die Arbeit von Maurermeistern und Maurermeisterinnen (auch Maurer- und Betonbauermeister und -meisterinnen) unabdinglich. Sie organisieren die Tätigkeiten in Maurerbetrieben und anderen Unternehmen des Hochbaus.
Obwohl ein Maurermeister auch praktische Arbeiten durchführt und vor allem bei fachlich anspruchsvollen Aufgaben die anderen Maurer unterstützt, liegt ein wichtiger Bestandteil seiner Tätigkeit vor allem in der Organisation der Arbeitsabläufe und in der Anleitung sowie Ausbildung der Fachkräfte. Neben dem Bau von Innen- und Außenwänden, der Montage von Fertigelementen oder dem Verlegen von Estrich, plant und überwacht er daher die Baustelleneinrichtung und den Bauablauf, delegiert die anfallenden Aufgaben und stellt sicher, dass die terminlichen Fristen für den Bau eingehalten werden.
Darüber hinaus übernehmen Maurermeister kaufmännische und verwaltende Aufgaben. Sie sind für die Kundenberatung zuständig und informieren beispielsweise über energieeffizientes Bauen. Sie arbeiten Angebote aus, stellen Entwürfe vor und kalkulieren die anfallenden Kosten, die sie dann in Kostenvoranschlägen den Kunden präsentieren. Auch die Verhandlung mit Lieferanten und die Abrechnungserstellung gehören zu ihren Aufgaben. Führen Maurermeister einen selbstständigen Betrieb, legen sie außerdem die kaufmännischen, personellen und technischen Rahmenbedingungen fest.
Maurermeisterinnen sind in Bauunternehmen tätig. Auch Fachbetriebe für Beton und Betonbauteile kommen als möglicher Einsatzort infrage. Maurermeisterinnen können entweder angestellt oder selbstständig ihrer Arbeit nachgehen.
Bei dem Beruf der Maurer- und Betonbauermeisterin handelt es sich um eine berufliche Meisterweiterbildung. Die Meisterprüfung ist bundesweit einheitlich geregelt. Zwar ist der Besuch eines begleitenden Lehrgangs nicht verpflichtend, doch um zur Prüfung zugelassen zu werden, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Eine angehende Maurer- und Betonbauermeisterin muss in der Regel eine Gesellenprüfung als Maurerin, als Feuerungs- und Schornsteinbauerin oder als Beton- und Stahlbetonbauerin abgelegt haben oder eine andere anerkannte Ausbildung im Maurer- und Betonbauerhandwerk abgeschlossen haben und mehrjährige relevante Berufserfahrung vorweisen können.
Um in diesem Beruf selbstständig tätig zu werden, ist der erfolgreiche Abschluss der Meisterprüfung als sogenannter Großer Befähigungsnachweis zwingende Voraussetzung. Daher spricht man in diesem Beruf vom Meisterzwang.
Maurermeister sind idealerweise wahre Organisationstalente, die in der Mitarbeiterführung von ihrem Durchsetzungsvermögen, ihrer sozialen Kompetenz und ihren Kommunikationsfähigkeiten Gebrauch machen. Sie verfügen über ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und über Kenntnisse der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen. Darüber hinaus müssen Maurermeister körperlich belastbar sein und auch bei Arbeiten in der Höhe handwerkliches Geschick ohne Schwindel beweisen. Unregelmäßige Arbeitszeiten und jahreszeitliche Schwankungen des Arbeitsaufkommens erfordern Flexibilität. Um die Baustellen zu erreichen, ist oft ein Führerschein erforderlich, gegebenenfalls auch für Lkw.