Pferdepfleger bzw. Pferdepflegerinnen haben die Pflege und Betreuung von Pferden zur Aufgabe. Dabei besitzen sie nicht nur Kenntnisse über Fütterung, Stallarbeiten oder Unfallvermeidung, sondern auch über Beschlagslehre und Longieren sowie über ethische Grundsätze und die Organisation des Pferdesports.
Die Aufgabenbereiche einer Pferdepflegerin sind vielfältig. Das Wohl des Tieres steht im Fokus und so fallen neben den offensichtlichen Arbeiten wie der regelmäßigen Bewegung des Tieres, seiner Fütterung und der Instandhaltung des Stalls auch Tätigkeiten wie die Überprüfung des Gesundheitszustandes des Pferdes oder die Sattelzeugpflege in ihre Verantwortung. Die zentralen Aufgaben einer Pferdepflegerin sind:
Pferdepflegern bieten sich unterschiedliche Beschäftigungsmöglichkeiten. Sie können nicht nur auf Gestüten, Deckstationen oder Reiterhöfen Arbeit finden, sondern auch in Reitschulen und Reitsportvereinen, bei Pferdepensionen oder bei professionellen Rennställen und Sportmannschaften.
Der Weg zum Pferdepfleger führt über einen zweiwöchigen Lehrgang mit anschließender Prüfung bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (internationale Bezeichnung Fédération Equestre Nationale, abgekürzt FN). An diesem obligatorischen Lehrgang zur Prüfungszulassung zum Erhalt der offiziellen Qualifikation FN geprüfter Pferdepfleger kann jeder teilnehmen, der
Wer sich umfangreicher qualifizieren möchte, kann eine Ausbildung zum Pferdewirt absolvieren. Hierbei handelt es sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf in der Landwirtschaft. Die Ausbildung dauert drei Jahre und bietet fünf verschiedene Vertiefungsmöglichkeiten (Klassische Reiterausbildung, Pferdehaltung und Service, Pferderennen, Pferdezucht oder Spezialreitweisen). Die für ausgebildete Pferdewirte mögliche Fortbildung zum Pferdewirtschaftsmeister ist in dieselben fünf Bereiche unterteilt. Darüber hinaus kann der Studienabschluss Bachelor of Science nach einem erfolgreich abgeschlossenen Studium der Pferdewirtschaft oder Pferdewissenschaften erworben werden. Dafür ist an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen die allgemeine oder ggf. eine fachgebundene Hochschulreife und an Fachhochschulen mindestens die Fachhochschulreife oder ein von der zuständigen Stelle des jeweiligen Bundeslands als gleichwertig anerkanntes Zeugnis erforderlich. Dieser erste akademische Abschluss kann mit einem Master of Science noch erweitert werden.