Wer in Deutschland lebt, kommt um Vereine kaum herum. Hierzulande existieren ca. 620.000 Vereine mit mehr als 50 Millionen Mitgliedern. Das bedeutet: Jeder zweite Deutsche engagiert sich sportlich, kulturell oder sozial in einem Verein. In Vereinen oder Klubs schließen sich Personen zu einem bestimmten sozialen Zweck zusammen; bei der beliebtesten Vereinsform, dem Sportverein, ist das etwa die Förderung des Sports.
Das gemeinsame Ziel eines Vereins ist in seiner Satzung definiert. Um als eingetragener Verein (e. V.) in das Vereinsregister aufgenommen zu werden, darf ein Verein keine wirtschaftlichen Interessen verfolgen; es muss sich um einen ideellen Zweck handeln, der in der Satzung bestimmt ist. Man spricht demnach von einem Idealverein. Bezeichnend für einen Idealverein sind etwa unentgeltliche Leistungen für seine Mitglieder. Ein Idealverein muss freiwillig und auf eine gewisse Dauer gegründet und mit einem Vorstand ausgestattet sein, um in das Vereinsregister aufgenommen zu werden. Die Aufnahme obliegt je nach Vereinssitz einem von 638 lokalen Amtsgerichten.
Nur eingetragene Vereine können körperschaftlich, das heißt als eigenständige juristische Person agieren: Sie sind vollrechtsfähig, verfügen ein eigenes Vermögen und eine eigene Gerichtsbarkeit. Das entlastet die Mitglieder, die, anders als bei einem nicht eingetragenen Verein oder nichts rechtsfähigen Verein, bei Schädigung eines Dritten nicht für ihren Verein haften. Das gilt auch in finanzieller Hinsicht: Ein e. V. verfügt über ein eigenes Konto und Vereinsvermögen. Seine Mitglieder müssen demnach z. B. im Insolvenzfall nicht mit ihrem Privatvermögen für den Verein aufkommen; dieses ist strikt vom Vereinsvermögen getrennt. In der Vollrechtsbefähigung eines eingetragenen Vereins liegt folglich der große Vorteil dieser Gesellschaftsform.
Sowohl Menschen als auch andere juristische Personen können sich unter einem gemeinsamen Ziel ‚vereinen‘ und einen Verein gründen – also auch Stiftungen, Gesellschaften und Genossenschaften. Kommen mehrere Vereine zusammen, spricht man von einem Verband.
Im Nebenzweck darf auch ein e. V. wirtschaftlich tätig sein. Dieser muss dem Idealzweck untergeordnet sein und die Erlöse dem Vereinszweck zufließen. Vereine, die ihren wirtschaftlichen Betrieb ausbauen und Gewinne ausschütten wollen, gründen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als Tochtergesellschaft. Eine GmbH ist eine Sonderform des Vereins, die wirtschaftsorientiert ist. Strukturell sind beide Rechtsformen sehr ähnlich. In einer GmbH differiert das Stimmrecht der Gesellschafter je nach eingebrachtem Kapital; von einem Verein wird kein Mindestkapital vorausgesetzt. Hier liegt der große Unterschied zwischen einem e. V. und einer GmbH: In einem Verein haben in der Mitgliederversammlung – als dem in beiden Rechtsformen wichtigsten Entscheidungsträger – alle Mitglieder das gleiche Stimmrecht. Das heißt ein Verein ist grundsätzlich demokratisch organisiert.
Ein weiterer Unterschied zur GmbH: Ein Verein kann nicht von einer natürlichen oder juristischen Person allein gegründet werden. Mindestens sieben Mitglieder müssen zusammenkommen, um ein gemeinsames Idealziel als e. V. zu verfolgen – fällt die Mitgliederzahl unter drei, wird dem Verein seine Rechtsfähigkeit wieder abgesprochen; zuständig ist auch hier das Amtsgericht.
Die Vereinssatzung legt auch fest, wie der gemeinsame Zweck erreicht werden soll: Hieran lassen sich mehrere Vereinstypen unterscheiden: Ein nicht wirtschaftlicher Idealverein, der auch ein gemeinnütziger Verein sein kann, und ein wirtschaftlicher Verein. Ein im Vereinsregister eingetragener Verein verfolgt keinen wirtschaftlichen Zweck – muss aber auch nicht gemeinnützig sein. Wirtschaftliche Vereine sind eher die Ausnahme: Sie werden durch die Landesbehörde zugelassen und im Handelsregister geführt. Voraussetzung ist, dass keine andere Gesellschaftsform für den Vereinszweck in Frage kommt.
Die Mehrzahl der eingetragenen Vereine in Deutschland verfolgt einen gemeinnützigen Zweck. Das bedeutet, dass der jeweilige Verein erhebliche steuerliche Begünstigungen erhält, für Förderungen bzw. Zuschüsse eher in Frage kommt und Spendenquittungen ausstellen kann – sodass Personen, die dem Verein Geldspenden oder Mitgliedsbeiträge zukommen lassen, diese ihrerseits steuerlich absetzen können. Zugleich bedeutet die Gemeinnützigkeit eine Imageaufwertung für die jeweilige Vereinigung. Die Gemeinnützigkeit wird durch das Finanzamt alle drei Jahre geprüft. Kann ein Verein seine gemeinnützigen Satzungsziele nicht einhalten, drohen hohe Nachzahlungen, für den auch die Vereinsvorstände haftbar gemacht werden können. Gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Vereine widmen sich etwa einem der folgenden Themen:
Die Grenzen sind mitunter fließend: Ein gemeinnütziger Verein darf zum Beispiel politische Bildungsarbeit betreiben, sich aber nur untergeordnet für tagespolitische Ziele einsetzen.
Vereine sind große Arbeitgeber: In Deutschland beschäftigen sie bis zu 30 Millionen Ehrenamtliche und 2,5 Millionen Angestellte; darunter abhängig Beschäftigte sowie selbstständige Honorarkräfte. Je nach Verein ergeben sich mitunter stark verschiedene Tätigkeiten: In einem Sportverein sind Trainerinnen unerlässlich, in einem Kulturverein sind Kunstpädagoginnen und Historikerinnen aktiv, Soziale Vereine beschäftigen Sozialarbeiterinnen und Erzieherinnen, religiöse Vereine Pflegerinnen und Umweltverbände Ingenieurinnen.
Jeder Verein – eingetragen oder nicht – verfügt über reguläre Ämter, die ehrenamtlich ausgeübt werden. Dazu gehört der Vorstand, der den Verein gesetzlich vertritt; der Vorstand ist das einzig zwingend notwendige Organ eines Vereins neben der Mitgliederversammlung. Er entspricht etwa der Geschäftsführung einer GmbH und vertritt den Verein nach außen. Der Vorstand ist nicht an Weisung Dritter gebunden, sondern nur an die Mitgliederversammlung. Je nach Satzung gehören zum Vorstand ein oder mehrere Vereinsmitglieder. Bei nur einem Vorstandsmitglied ist dieser automatisch erster Vorsitzender. Er wird von der Mitgliederversammlung gewählt, die mindestens einmal im Jahr stattfindet. Weitere Ämter, die innerhalb des Vorstands ausgeübt werden können, sind Schriftführer, Kassenwart und Kassenprüfer.
Gerade für Sportbegeisterte sind die 90.000 Sportvereine in Deutschland attraktive Arbeitgeber – etwa als:
In sozialen Vereinen oder Vereinen mit Bildungsschwerpunkt werden wiederum ganz andere Stellen vergeben, darunter:
Jeder größere Verein hat ein Interesse an einer guten Vermarktung und professionellen Öffentlichkeitsarbeit. Außerdem fallen administrative Tätigkeiten an – sowie Fragen der Finanzierung und Fördermittelbeschaffung. Dafür gebraucht werden Funktionäre als:
Je nach Tätigkeit und Größe des Vereins gehen die Gehälter stark auseinander. Ein Profifußballer verdient als Vertragsspieler bei einem großen Verein wie dem 1. FC Union Berlin 450.000 Euro im Jahr, ein Altenpfleger bei einem Diakonieverein im selben Zeitraum 35.000 Euro. Fußballer des FC Bayern München verdienen sogar bis zu 22 Millionen jährlich – sie sind jedoch nicht mehr bei einem Verein, sondern einer Tochtergesellschaft bzw. Fußballunternehmen angestellt: Der FC Bayern München AG. Diese Aktiengesellschaft trägt das FC (für Fußball-Club) nur noch aus Tradition im Namen.
Ehrenamtliche in einem gemeinnützigen Verein können eine Ehrenamtspauschale erhalten, die einen Freibetrag von 720 bis 1000 Euro jährlich nicht überschreiten darf. Abhängig ist diese Aufwandsentschädigung vom regulären Anstellungsverhältnis des Ehrenamtlichen; wer ansonsten keiner Anstellung nachgeht, bekommt eine höhere Entschädigung. Für ein Ehrenamt als Trainer, Künstler, Erzieher oder Pfleger darf eine monatliche Übungsleiterpauschale von bis zu 250 Euro monatlich, also 3.000 Euro jährlich, erstattet werden – sofern das Ehrenamt bei einem gemeinnützigen Verein nebenberuflich ausgeübt wird. Beide Pauschalen sind steuer- und sozialversicherungsfrei.
Der weltweit größte Sportverein hat seinen Sitz in Deutschland: Der FC Bayern München zählt knapp 300.000 Mitglieder. Der größte Verein in Deutschland hat jedoch einen ganz anderen Schwerpunkt: Es handelt sich um den Allgemeinen Deutschen Automobilclub, den ADAC. Er hat stolze 16 Millionen Mitglieder. Auch der Deutsche Caritasverband ist als e.V. organisiert. Dabei handelt es sich um einen deutschlandweiten Verbund von 900 kleineren Vereinseinheiten. Diese zählen fast 700.000 hauptamtliche und 500.000 ehrenamtliche Mitglieder; damit ist ein Verein größter privatrechtlicher Arbeitgeber Deutschlands.