Der Angestelltentarif ist durch den Bund geregelt und bezeichnet das Einkommen das ein Auszubildender oder ein Angestellter in der jeweiligen Branche bei der Ausübung einer Tätigkeit verdient. Dabei werden vor allem Tätigkeiten, die dem öffentlichen Dienst angehören, durch einen solchen Angestelltentarif geregelt. Außerdem werden in dem Vertrag, der aus dem Tarif entsteht, die Bedingungen festgehalten, unter denen Angestellte arbeiten. Mittlerweile gab es verschiedene Vorgänger und Arten von Angestelltentarifen, die unterschiedlich geregelt waren. Manche waren in unterschiedlichen Bundesländern gleich, manche schlossen einige Länder aus.
Ein Mitarbeiter wird bei der Einstellung einer Gruppe zugeordnet, der eine bestimmte Vergütung zusteht. Diese Einordnung richtet sich nach der Tätigkeit, die der Mitarbeiter künftig ausüben wird. Anhand dieser Eingruppierung kann dann festgelegt werden, wie hoch das Einkommen sein wird. Meistens wird die Einordnung schon bei der Stellenausschreibung angegeben, sodass der Bewerber direkt eine Vorstellung hat, in welcher Gruppierung er zugeordnet sein wird.
Bei der Eingruppierung kommt es auf die Ansprüche und Merkmale der Vergütungsgruppe an. Dabei werden die Dienste in dem Bereich der Pflege noch einmal gesondert gruppiert beziehungsweise eingeordnet. Das Grundgehalt, das durch den Angestelltentarif vorgegeben ist, steigert sich außerdem im Laufe der Jahre. Nicht nur dann, wenn die Leistung durch den Arbeitnehmer erbracht wurde, kann dieser auf eine Gehaltserhöhung hoffen, sondern auch dann, wenn er zuverlässig und regelmäßig über einen bestimmten Zeitraum für ein und denselben Arbeitgeber gearbeitet hat. Diese Steigerung des Einkommens ist in einer Tabelle festgehalten, sodass man auch von Tabellenvergütung spricht.
Einen Zuschlag zu dem im Angestelltentarif festgelegten Lohn kann man bei unterschiedlichen Umständen erhoffen. So gibt es zum Beispiel einen Zuschlag für verheiratete Mitarbeiter. Auch der Faktor, ob man Kinder hat oder nicht, spielt bei dem Einkommen eine Rolle. Der Ortszuschlag ist außerdem eine weitere Möglichkeit, über den Angestelltentarif hinaus einen Zuschlag zu erhalten.
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