Wer in einem Unternehmen neu eingestellt werden soll, regelt seine Arbeitsbedingungen normalerweise in zwei Stufen: Die wesentlichen Daten des Arbeitsvertrages – darunter auch das Gehalt, die Arbeitsaufgaben und eine eventuelle Befristung - werden meist im Einstellungsgespräch festgelegt.
Alle weiteren Details des Arbeitsvertrages werden danach festgelegt. In der Regel bekommt man dann vom Arbeitgeber einen Vertragsentwurf, den man in Ruhe studieren kann. Gut zu wissen: Bei Neueinstellungen wird oft erst einmal eine Probezeit vereinbart. Außerdem nutzen Unternehmen häufig die gesetzlichen Möglichkeiten, Arbeitsverhältnisse zunächst befristet abzuschließen.
Befristeter Arbeitsvertrag: Wie oft darf er verlängert werden?
Das sind die merkwürdigsten Klauseln im Arbeitsvertrag