Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Vertragsgestaltung unterliegt grundsätzlich der Vertragsfreiheit - er kann also recht frei ausgehandelt werden, Änderungen können ebenfalls besprochen und eingesetzt werden.
Die Regelungen des Arbeitsvertrages können aber nicht beliebig sein, auch die grundsätzliche Vertragsfreiheit hat ihre Grenzen in den gesetzlichen Regelungen, den Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen. Auch im Einvernehmen mit dem zukünftigen Arbeitnehmer kann nicht von zwingenden Regelungen abgewichen werden.
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