Bei Abrechnung Gehalt handelt es sich um eine Aufstellung über das individuelle Gehalt und dessen genaue Aufteilung, die jedem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird.
Damit hat man als Arbeitnehmer eine genaue Vorstellung des eigenen Verdienstes und eine übersichtliche Zusammenstellung für spätere, eventuell nötige eigene Gehaltsangaben. Banken oder Vermieter verlangen beispielsweise manchmal eine Gehalt Abrechnung und auch später bei der Rentenfeststellung kann man die Nachweise gut gebrauchen. Der Arbeitgeber wiederum schafft Transparenz und sichert sich ab, dass seine Gehalt Abrechnung auch wirklich vom Arbeitnehmer akzeptiert wird.
Für gewöhnlich wird die Gehaltsabrechnung immer monatlich erstellt, es gibt aber auch kürzere Abrechnungs-Anstände besonders bei unregelmäßigen Tätigkeiten, oder Jahres-Abrechnungen des Gehalts. Die Gehalt Abrechnung wird von der Personalabteilung erstellt, manchmal vor allem in kleineren Firmen aber auch vom Chef selbst erstellt oder an professionelle Firmen für Gehalt Abrechnungen ausgelagert. Sie muss dem Mitarbeiter in schriftlicher Form zugestellt werden, für gewöhnlich per Brief. Als Arbeitnehmer muss man die Gehalt Abrechnung zur Sicherheit einmal überprüfen, um Fehler zu vermeiden. Wichtig ist, dass die Lohnsteuerklasse richtig angegeben ist und auch gegebenenfalls Freibeträge dort aufgeführt werden.
In der Gehaltsabrechnung findet sich stets eine Übersicht über den Betrag des im Arbeitsvertrag vereinbarten Brutto Gehaltes. Vor allem aber kann man anhand dieser detaillierten und rechtlich korrekten Aufstellung die Abzüge vom Verdienst und die Entstehung des Netto Lohnes nachvollziehbar nach verfolgen. Welche Positionen bereits vor der Überweisung vom Arbeitgeber in welcher Höhe wofür einbehalten werden ist so deutlich ersichtlich. Das ist zum einen die Lohnsteuer, die in der Gehalt Abrechnung aufgelistet ist und mit deren Hilfe man beispielsweise selbst seine eigene Steuererklärung ausfüllen kann. Eventuell fallen Kirchensteuer oder Solidaritätsbeiträge an und sind hier ersichtlich. Aber auch die verschiedenen Sozialversicherungen mit ihren Beiträgen sowohl von Arbeitnehmer- wie auch von Arbeitgeberseite sind dort logisch verzeichnet. Die Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungen sind dort als vom Gehalt abzuziehende Posten genau verzeichnet, denn der Arbeitgeber hat die Pflicht, die Höhe der fälligen Beiträge zu berechnen und deren Überweisung zu gewährleisten. Das Durchführen eines Gehaltschecks kann immer sehr interessant sein, um zu prüfen, ob Sie noch marktüblich verdienen.
Weiterführende Infos zum Thema:Wie lange muss ein Arbeitnehmer eine Gehaltsabrechnung aufbewahren?