Die Beamtenbesoldung ist die Entlohnung der Beamten. Sie wird in Form von monatlichen Bezügen an alle verbeamteten Staatsangestellten gezahlt, der Beamte erhält eine Mitteilung darüber und wird stets im Voraus entlohnt. Die Höhe der Bezüge wird stets an die wirtschaftliche Lage insgesamt angepasst, ähnlich der Rente. Rechtlich gesehen ist die Besoldung eine Treuepflicht des Dienstherren gegenüber den Beamten, da der Staat die Versorgung des Beamten mit dessen Familie sicherstellen muss.
Die Besoldung soll funktionsgerecht erfolgen und wird deswegen nach dem Grundgehalt in Besoldungsgruppen eingeteilt. Geregelt wird die Beamtenbesoldung nach den Beamtenbesoldungsgesetz BbesG und dessen Besoldungsordnungen.
In der Besoldungsgruppe A gibt es beispielsweise 15 Gruppen, die nach dem Dienstalter aufsteigend gestaffelt und zudem von der Leistung abhängig sind. Vom einfachen über den mittleren und gehobenen bis zum höheren Dienstgibt es zusätzliche Unterteilungen. Besoldungsgruppe B dagegen enthält 11 Stufen fester Gehälter, zusätzlich gibt es für manche Beamtengruppen eine spezielle Besoldungsgruppe, wie Richter mit der Besoldungsgruppe R.
Es gibt ein festes Grundgehalt, das garantiert gesichert ist. Dazu kommen die ebenfalls zur Beamtenbesoldung dazu gehörenden Sonderzahlungen. Es gibt gegebenenfalls einen Familienzuschlag oder weitere Zulagen. Amtszulagen sind unwiderruflich, Stellenzulagen nur temporär. In manchen Fällen zählt eine Erschwerniszulage zur Besoldung oder es findet eine Reisekostenerstattung statt. Weiterhin wird in manchen Fällen ein Umzugsgeld und Trennungsgeld gezahlt, wenn eine Versetzung zum Haushaltsumzug führt. Es gibt auch Leistungsprämien, die sich Beamte zu ihrer Besoldung in der Besoldungsgruppe A dazu verdienen. Vermögenswirksame Leistungen sind ebenfalls möglich, genau wie Jubiläumszuwendungen.
Ein weiterer Teil der Beamtenbesoldung ist sind Beihilfen, die ergänzend bei Krankheiten, Geburten und Todesfällen gezahlt werden, um außerdienstliche Belastungen aufzufangen. Beamte sind im Rahmen der Fürsorgepflicht des Staates auch von der Krankenversicherungspflicht befreit und bekommen finanzielle Hilfen zu den privaten Versicherungsbeiträgen.
Gehen Beamte in Rente, erhalten sie weiter eine Beamtenbesoldung als Ruhegehalt. Auch wenn sie dienstunfähig sind oder Hinterbliebene bzw. geschiedene Ehepartner haben, steht ihnen bzw. ihren Angehörigen ein Unterhaltsbeitrag bzw. eine Hinterbliebenenversorgung zu. Auch verletzte Beamte nach einem Dienstunfall erhalten Unfallfürsorgeleistungen.
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