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Einkommenssteuer

Eine Steuer, welche auf die Einkünfte einer natürlichen Person erhoben wird, nennt man Einkommenssteuer. Auch Unternehmen werden mit dieser Steuer konfrontiert. Im Einkommenssteuergesetz sind folgende sieben Einkunftsarten aufgezählt:

  • Einnahmen aus Land- und Fortwirtschaft
  • Einnahmen aus Gewerbebetrieb
  • Einnahmen aus selbstständiger Arbeit
  • Einnahmen aus Angestelltenverhältnis
  • Einnahmen aus Kapitalvermögen
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Einnahmen aus sonstige Einkünfte (z.B. Renten)
Die Einkommenssteuer ist auch abhängig von der Leistungsfähigkeit. Dies ist gesetzlich geregelt. Hoher Verdienst = hohe Einkommenssteuer, niedriger Verdienst = niedrige Einkommenssteuer.

Einkommenssteuertarif – Grundfreibetrag – Eingangssteuersatz - Spitzensteuersatz

    Der Einkommenssteuertarif: je höher der Verdienst, desto höher fällt auch die Einkommenssteuer aus. Der Tarif wächst kontinuierlich mit (Steuerprogression). Für niedrige Einkommen ist ein prozentual niedriger Steuertarif zu zahlen, hohe Einkommen werden mit einem prozentual höheren Tarif besteuert.

    Der Grundfreibetrag: liegt das Jahreseinkommen unter 7.664/15.329 Euro (Ledige/Verheiratete), so liegt es unter dem Grundfreibetrag und ist damit steuerfrei.

    Der Eingangssteuersatz: bereits bei nur einem Euro über dem Freibetrag wird dieser mit 15 Prozent besteuert. Kommen weitere Euros über dem angegebenen Freibetrag hinzu, erhöht sich auch der Steuersatz für jeden weiteren Euro (der Grenzsteuersatz steigt).

    Der Spitzensteuersatz: bis zu einem Einkommen von 52.152 Euro steigt der Steuersatz auf maximal 42 Prozent. Bei einer Überschreitung dieses Betrags 52.152/104.304 Euro (Ledige/Verheiratete) fallen also weiterhin „nur“ 42 Prozent Einkommenssteuer für jeden weiteren hinzu verdienten Euro an.

    Die so genannte „Reichensteuer“: Noch ein bisschen tiefer darf man hier in die Tasche greifen. Diese schlägt mit 45 Prozent – ab einem Einkommen von 250.000 Euro – für jeden darüber hinaus verdienten Euro zu Buche. Damit ist der Grenzsteuersatz am Anschlag!

    Brutto Netto Rechner

    Weiterführende Infos zum Thema:

    Düsseldorfer Tabelle - Einkommen des Unterhaltspflichtigen

    Unser Einkommen – wofür arbeiten wir eigentlich?

    Gehalt Steuerfachangestellte/-r

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