Steuerfachangestellte sind mit einem sicheren Zahlenverständnis und kundenorientiertem Denken die Stütze des Steuerberaters. Gemeinsam mit Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern betreuen und beraten sie Mandanten in betriebswirtschaftlichen und vor allem steuerrechtlichen Angelegenheiten, während derer sie organisatorische wie kaufmännische Aufgaben übernehmen.
Steuerfachangestellte unterstützen den Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bei der Beratung seiner Mandanten. Neben Klienten aus Industrie, Handel oder Handwerk, kann es sich bei den Mandanten auch um Freiberufler oder Privatpersonen handeln. Ihre Aufgabe besteht vor allem in der Zuarbeit für den Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, die sie selbstständig erledigen. Sie nehmen Unterlagen und Informationen der Mandanten an und bearbeiten diese, daher stehen sie selbst in engem und regelmäßigem Kontakt zum Klienten. Zu den Kernaufgaben einer Steuerfachangestellten gehören:
Diese Aufgaben können mit dem Erfahrungsgrad des Steuerfachangestellten und der Aufgabenstruktur der jeweiligen Praxis oder Gesellschaft variieren. Eine langjährige Berufserfahrung vergrößert den Aufgaben- und Verantwortungsbereich eines Steuerfachangestellten. Die erarbeiteten Ergebnisse des Steuerfachangestellten dienen der Steuerberaterin oder Wirtschaftsprüferin als Beratungsgrundlage. Nachdem der Steuerfachangestellte sie vorgelegt hat, fügt die Steuerberaterin oder Wirtschaftsprüferin diese zusammen und kann sie ihrem Mandanten im Zuge der Beratung vorstellen. In der Regel arbeiten Steuerfachangestellte so selbstständig, dass z. B. Gehaltsabrechnungen, Buchhaltungen oder Steuererklärungen vollständig von ihnen übernommen und ausgearbeitet werden. Dabei darf nicht aus den Augen verloren werden, dass Steuerfachangestellte lediglich für die Vorarbeit des Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers zuständig sind. Abschluss, Kontrolle und Unterzeichnung von z. B. Steuererklärungen und Bilanzen müssen zwingend vom Steuerberater übernommen werden.
Das deutsche Steuer- und Wirtschaftsrecht wird ständig aktualisiert, daher sind Fort- und Weiterbildungen für einen Steuerfachangestellten unabdingbar. Es wird ebenfalls von ihm erwartet einen geordneten Überblick über die aktuelle Rechtslage und die einzuhaltenden Fristen zu behalten sowie komplexe Sachverhalte für den Mandanten nicht nur aufzuschlüsseln, sondern auch verständlich darstellen zu können.
Steuerfachangestellte finden nicht nur in Praxen bzw. Kanzleien oder Gesellschaften von Steuerberatern, Wirtschafts- und Buchprüfern Arbeit, sondern auch in Abteilungen für Buchführung, Rechnungswesen oder Personalsachbearbeitung in Wirtschaftsunternehmen aller Branchen.
Eine in der Regel dreijährige Ausbildung im dualen System führt in den Beruf des Steuerfachangestellten. Diese kann unter bestimmten Bedingungen verkürzt werden. Zentrale Ausbildungsinhalte sind:
Steuerfachangestellte haben nach einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung unterschiedliche Weiterbildungsmöglichkeiten. Mit drei Jahren Berufserfahrung können Prüfungen zum Steuerfachwirt oder Bilanzbuchhalter angestrebt werden. Zehn Jahre Berufserfahrung eröffnen die Möglichkeit, eine Weiterbildung zum Steuerberater ins Visier zu nehmen.