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Gehaltskürzung durch Arbeitgeber

Die Entlohnung von Arbeitnehmern ist gesetzlich geregelt, ebenso die Gehaltskürzung durch Arbeitgeber. In der Regel erfolgt die Kürzung eines Gehaltes stets durch den Arbeitgeber, da ein Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Grund hat, in Zukunft freiwillig auf einen Teil seines Gehaltes zu verzichten.



Wann verzichtet ein Arbeitnehmer freiwillig auf einen Teil seines Gehaltes?

Solche Fälle liegen immer dann vor, wenn der Arbeitnehmer gezwungen ist, von seiner Vollzeitbeschäftigung Abstand zu nehmen, um Teilzeit zu arbeiten. Dabei handelt es sich in der Regel um persönliche oder familiäre Gründe, die den Arbeitnehmer zu diesem Schritt veranlassen. Da der Arbeitnehmer von nun an eine geringere Arbeitsleistung erbringt, verzichtet er auch auf den aliquoten Anteil seines ehemaligen Gehaltes. Allerdings handelt es sich dabei nicht um eine Gehaltskürzung durch Arbeitgeber im technischen Sinn, sondern um eine einvernehmliche Vertragsänderung mit Lohnanpassung.

Anders aber, wenn der Arbeitnehmer aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr seine ursprüngliche Tätigkeit ausüben kann, sondern für Tätigkeiten Verwendung findet, für welche eine geringere Qualifikation ausreicht. Da derartige Tätigkeiten auch niedriger entlohnt werden, wird der Arbeitgeber geneigt sein, das Gehalt entsprechend zu kürzen.

Ob dieses Vorgehen seitens des Arbeitgebers auf rechtlichen Widerstand stößt, ist von Fall zu Fall individuell zu prüfen. Persönliche Umstände des Arbeitnehmers bezüglich der Minderung der Arbeitsfähigkeit und seine persönliche finanzielle Situation sind dabei ebenso zu prüfen wie die Interessen des Arbeitgebers.

Sind freiwillige Gehaltskürzungen immer rechtens?

Grundsätzlich herrscht das Recht der freien Vertragsgestaltung. Für das Arbeitsrecht sieht der Gesetzgeber zwingende Rechtsvorschriften vor, welche gemeinsam mit den Sonderregelungen der Interessenverbände durch den Arbeitgeber eingehalten werden müssen. Dies auch dann, wenn der Arbeitnehmer freiwillig darauf verzichtet. In einem solchen Fall muss der Gesetzgeber dafür Sorge tragen, dass der rechtmäßige Zustand erhalten bleibt, bzw. wieder hergestellt wird. Die Vorschriften sollen den Arbeitnehmer davor schützen, in einer schwachen wirtschaftlichen oder rechtlichen Position unter Druck zu geraten und freiwillig auf Rechte zu verzichten.

Gibt es auch Fälle von Gehaltskürzungen gegen den Willen der Arbeitnehmer?

Auch diese Fälle kommen immer wieder vor. Oft versuchen Arbeitgeber Rechtsvorschriften zu umgehen. Die Gehaltskürzung durch Arbeitgeber erfolgt über eine Kündigung, welcher im Anschluss eine neue, für den Arbeitnehmer ungünstigere Anstellung erfolgt.

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